Frage an Erika Steinbach von Andreas G. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Steinbach,
heute wende ich mich an Sie in Ihrer Funktion als Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU / CSU Bundestagsfraktion.
In der Abstimmung über die sogenannte „Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen“ haben laut www.abgeordnetenwatch.de haben Sie mit ja gestimmt.
In einer Pressemeldung der CDU / CSU-Fraktion vom 5. Februar 2009, die unter anderem Sie herausgegeben haben, ist hingegen zu lesen:
...Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Gesundheitliche und seelische Schäden sind die Folgen, an denen die Opfer ein Leben lang leiden. (...) Trotz allem lebt diese barbarische Tradition fort. (...) Diese Menschenrechtsverletzung widerspricht Artikel 5 der Erklärungen der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Sie kann und darf nicht hingenommen werden. (...) Nur durch Aufklärung über die Folgen und das Wecken eines Bewusstseins für die eigenen sowie der Rechte (...) kann diesem Verbrechen der Schleier der Tradition und der kulturellen Identität entrissen werden, hinter dem es sich versteckt. (Quelle: http://www.cducsu.de)
Allerdings: Diese Presseerklärung bezieht sich nur auf die Genitalverstümmelung bei Mädchen / Frauen.
Sehen Sie einen prinzipiellen Unterschied in hinsichtlich der irreversiblen, medizinisch unbegründeten Verletzung der Genitalien bei Jungen und Mädchen, so dass Sie diese bei Mädchen als Menschenrechtsverletzung, bei Jungen hingegen als Menschenrecht der Eltern einstufen?
Warum widerspricht offenbar Ihrer Auffassung nach die sogenannte „Beschneidung“ bei Jungen nicht Art. 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wohl aber die bei Mädchen?
Sie sprechen vom „Schleier der Tradition und kulturellen Identität“. Heißt das, dass Sie die Berufung auf Tradition und kulturelle Identität als Gründe für die Verstümmelung von Geschlechtsteilen ablehnen? Was hat Sie stattdessen bewogen, für den genannten Gesetzesentwurf zu stimmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Grimsehl