Frage an Erika Steinbach von Christine K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Steinbach,
Sie haben bei der Abstimmung zum ESM mit JA gestimmt.
- Das ESM-Kapital kann unbegrenzt erhöht werden. Das ESM-Management kann restliches Haftungskapital bereits mit einfacher Mehrheit nachfordern.
- Was die Schadensbeteiligungspflichten privater Gläubiger betrifft, so ist lediglich von einer Beteiligung in „Ausnahmefällen“ die Rede. Die "Ausnahmefälle" sind nicht definiert.
- Die Vergabe von ESM-Krediten erfolgt durch den Gouverneursrat, es gibt keine objektiven, transparenten Kriterien. Einziger Entscheidungsfaktor für eine Aktivierung des ESM ist, ob „dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes zu wahren“, was ein rein subjektives, politisches Entscheidungskriterium ist.
- Entscheidungen über die Vergabe von ESM-Mitteln sind unanfechtbar.
- Bei „Gefahr in Verzug“ kann die Vergabe von Krediten und Haftungen mit qualifizierter Mehrheit von 85 Prozent des Grundkapitals beschlossen werden. Was „Gefahr in Verzug“ ist, ist nicht definiert.
- Der ESM Vertrag ist unkündbar.
- Mitglieder des Gouverneursrats, des Direktoriums und Mitarbeiter des ESM geniessen lebenslange Immunität . Damit ist einer Überprüfung ihres Tuns, eine Sanktionierung von Missbrauch, von vorneherein ausgeschlossen.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie begründen, dass die Finanz-, bzw. Budget-Souveränität des deutschen Staatshaushaltes an ein nicht demokratisch legitimiertes Gremium abgetreten wird.
Mit freundlichem Gruß
Christine Kirchhoff