Frage an Erika Steinbach von Dieter K. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Steinbach,
ich habe mit meinem Lebenspartner eine eingetragene Partnerschaft. Leider sind wir im Steuer- und Erbrecht nicht der Ehe gleichgestellt. Das erschwert uns zum Beispiel eine gemeinsame Altersvorsorge, da wir im Todesfall nicht wie Ehepartner als Verwandte gelten. Wir haben eine ETW gemeinsam gekauft, damit wir später im Alter mietfrei leben. Wenn einer von uns beiden stirbt, muss der andere sie verkaufen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen und verliert damit den gemeinsam aufgebauten Wohlstand für das Alter. Wir haben zwar die gleichen Pflichten, aber steuerlich gelten wir bei Einkommens- und Erbschaftssteuer als Fremde.
Die CDU hat bereits im Bundesrat die Mehrheit. Wie stehen Sie dazu im Falle Ihrer Wahl? Werden Sie sich für die Abschaffung dieser Diskriminierung einsetzen?
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. August 2005. Einer vollständigen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe, bzw. einer Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe steht Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz entgegen, der die Ehe zwischen Mann und Frau unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes stellt. Dies halte ich für richtig. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz und der Folgegesetzgebung wurde der verfassungsrechtliche Spielraum bereits ausgefüllt. Für weitergehende Fragen empfehle ich Ihnen das Regierungsprogramm von CDU und CSU sowie das Grundsatzprogramm der CDU Deutschland. Beides finden Sie unter www.cdu.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Erika Steinbach