
(...) Sobald eine Vaterschaft anerkannt ist, gibt es namensrechtlich also keine Probleme. Die bestehende Ehe ist nur von Bedeutung, wenn sich sozusagen kein "anderer Vater" (in diesem Fall also Sie) meldet. Dann wird der Ehemann als solcher vermutet und zahlt unter Umständen jahrelang Unterhalt für ein Kind, das nicht von ihm ist (Stichwort: "Kukuckskind"). (...)