Frage von Sebastian P. • 19.05.2008
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SPD
• 23.06.2008

(...) Sobald eine Vaterschaft anerkannt ist, gibt es namensrechtlich also keine Probleme. Die bestehende Ehe ist nur von Bedeutung, wenn sich sozusagen kein "anderer Vater" (in diesem Fall also Sie) meldet. Dann wird der Ehemann als solcher vermutet und zahlt unter Umständen jahrelang Unterhalt für ein Kind, das nicht von ihm ist (Stichwort: "Kukuckskind"). (...)

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SPD
• 17.04.2008

(...) Voraussetzung dafür, dass Ihr Kind den Namen Ihres Freundes tragen kann ist also, dass dieser gemeinsam mit Ihnen sorgeberechtigt ist. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass das Kind nur den Namen der Sorgeberechtigten bekommt. Wenn Sie dies also möchten und sich mit Ihrem Partner einig sind, dass das Kind seinen Namen bekommen soll, sollten Sie vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben. (...)

Frage von uwe s. • 24.10.2007
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SPD
• 29.11.2007

(...) Daher bin ich für eine eheunabhängige steuerliche Berücksichtigung von dauerhaft zusammenlebenden Paaren auch im Steuerrecht, sobald Kinder geboren werden. Kindern darf in ihrer finanziellen Versorgung (die ja durch eine höhere steuerliche Belastung der Eltern beeinflusst werden kann) kein Nachteil erwachsen, nur weil sich ihre Eltern gegen eine Ehe entscheiden. (...)

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