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Frage von Matthias M. •

Frage an Erich Sturm von Matthias M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Erich Sturm
Im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen Stand 01. Juni 2010 wird ausgeführt:
1. Im §4 zu Aschen
Die Aschen jeder Leiche ist in ein amtlich zu verschließendes Behältnis(Urne) aufzunehmen.
2. Im §5a zu Särgen und Urnen
(2) Urnen, Särge und Sargausstattungen…..dürfen nur aus Materialien bestehen, die innerhalb der Ruhezeit vergehen …...
3- Im §9a zu Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2. Urnen, Särge und….verwendet oder verwenden lässt, die nicht innerhalb der Ruhefrist vergehen….

Meine Fragen:
1. Durch welche Rechtsverordnungen und Handlungen ist gewährleistet, dass diese Normen eingehalten werden?
2. Wie wird mit so genannten "vergänglichen Metallurnen" nach Ablauf der Ruhezeit verfahren?
Welche nachweisbar nicht innerhalb der Ruhezeit vergangen sind?

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Antwort von
dieBasis

Sehr geehrter Herr Malok,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Piraten haben ja mit Bestattungen an Land eher weniger zu tun, aber ich habe mich mal schlau gemacht.

Zu Frage 1:

Die sachlich zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist laut "Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen" für die Stadtgemeinde Bremen der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und für die Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat. In Bremen ist die Verwaltung und Bewirtschaftung der stadteigenen Friedhöfe Aufgabe des "Stadtgrün" Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen. In wie weit in Bremen gewährleistet ist, dass die entsprechenden Normen eingehalten werden und wie oft Überprüfungen stattfinden, müssen Sie beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr erfragen. Das ist Herr Dr. Loske.

Zu Frage 2:

Nach Aussage des Fachbereiches Friedhöfe der Umweltbetriebe Bremen werden in Bremen nur biologisch abbaubare Urnen genutzt, die auch innerhalb der entsprechenden Frist sich aufgelöst haben. Sollte dies nicht der Fall sein, bleiben die Urnen weiterhin unter der Erde.

Mit freundlichen Grüßen

Erich Sturm