Frage an Enrico Stange von Chris B. bezüglich Gesundheit
Wie unterstützen Sie ambulante Pflegedienste in Sachsen bei der längst überfälligen Einführung von Wegepauschalen bzw.Vergütung von Fahrtkosten zur Anfahrt von Patienten? Damit auch Pat.im dörflichen ländlichen Bereichen bedarfsgerecht versorgt werden können..wie werden Sie die Aufsicht über die Kranken-und Pflegekassen in der Selbstverwaltung ausüben.damit nicht weiterhin doktriniert sachsentypisch niedrigste Vergütungen mit den Pflegeeinrichtungen verhandelt werden? Man argumentiert..bis jetzt ginge es doch auch? Und ignoriert völlig den Pflegenotstand! Ich bedanke mich ...MFG C. B.
Hallo Herr B.!
Selbstverständlich müssen alle Kosten, die bei der Pflegedienstleistung und im Zusammenhang damit erstattet werden. Das schließt Wegepauschalen mit ein. Als Mitglied der Enquetekommission Pflege des Landtags sind mir eine ganze Reihe Problemlagen bewusst geworden. Die Selbstverwaltung der Kranken- und Pflegekassen ist eine Errungenschaft, die auch weiterhin bestehen bleiben soll. Allerdings müssen wir als Gesetzgeber aktiv werden, um zumindest - nach meiner Auffassung - in der Alten- und Krankenpflege als auch in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen den Konkurrenzdruck über das Arbeitsentgelt weitgehend auszuschalten. Sonst jagen sich Kliniken und stationäre und ambulante Pflegeinrichtungen mit der Generalisierung der Ausbildung und des Berufsbildes die Leute gegenseitig ab.
Wir müssen auch die Leiharbeit deutlich eindämmen und mit einem gesetzlich zu verankernden Einkommens- und Budgetkorridor die Bedingungen für die Dienstleister vom Personalkostendruck auf andere Kostenbereiche steuern.
Die auskümmliche Finanzierung der Pflegeversicherung und der Pflegekassen steht dabei auf einem anderen Blatt.
Beste Grüße
Enrico Stange