Zur Zeit wird ein Einwegkunstofffondsgesetz abgestimmt. Wie werden dort die "Sensibilisierungskosten" definiert?
Sehr geehrter Herr Komning,
ich möchte anregen, die sogenannten „Sensibilisierungskosten“ etwas kritischer zu hinterfragen. Diese sind, anders als Reinigungs-, Sammlungs- und Datenerhebungskosten, kaum eingrenzbar, da Art, Umfang und Häufigkeit - und somit die Kosten - völlig ins unkontrollierbare Belieben dessen gestellt werden, der die „Sensibilisierung“ beauftragt. Eine Lösung könnte sein, die Kosten für die „Sensibilisierung“ zu deckeln, beispielsweise auf 30% der Reinigungskosten. Zudem wird es meines Erachtens schwierig, „Sensibilisierung“ von anderen Botschaften, z. B. Eigenwerbung oder von Querfinanzierungen z. B. für schulische Aufklärung sauber abzugrenzen. Hier könnte ein erhebliches Potential für gerichtliche Auseinandersetzungen schlummern.