Frage an Enak Ferlemann von Franz K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ferlemann,
ich bin bei einer Betriebskrankenkasse mit einem aktuellen Beitragssatz von 12,9% krankenversichert.
Ab Januar 2009 wird der Beitragssatz der Krankenversicherung generell bei 15,5% liegen.
Auf mich kommen damit zusammen mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze netto rd. 360,- Euro jährliche Mehrkosten zu, auf meinen Arbeitgeber ein etwa gleich hoher Betrag.
Ich kann auch nicht erkennen, dass ich mich zuvor durch Versicherung bei einer kostengünstigen Krankenkasse unsolidarisch verhalten habe.
Sogar die Lehrerin Ulla Schmidt hat ja immer wieder dazu aufgerufen zu kostengünstigen Kassen zu wechseln, um den Wettbewerb unter den Krankenkassen anzuregen.
Können Sie mir erklären, warum ich so stark belastet werde?
Ich habe den deutlichen Eindruck, dass es dem Staat in den letzten Jahren nur noch ums Schröpfen seiner Bürger geht.
Danke für Ihre Antwort und Gruß
F. Kohne
Sehr geehrte Frau Kohne,
ich bedanke mich für Ihre Frage vom 07.10.2008.
Die Neuordnung der Finanzierung durch Einführung des Gesundheitsfonds und des einheitlichen Beitragssatzes hat den Sinn, Beitragsgerechtigkeit herzustellen.
Es gibt derzeit 210 Krankenkassen mit gleichen Leistungen, aber unterschiedlichen Beitragssätzen. Die Versicherten besuchen aber das gleiche Krankenhaus oder den gleichen Arzt. Viele Mitglieder zahlen heute nicht deswegen höhere Beiträge, weil ihre Kasse unwirtschaftlich ist, sondern deswegen, weil ihre Kasse eine ungünstige Versichertenstruktur hat. So gibt es Kassen, die ihre Beitragssätze über den jetzt festgelegten Beitragssatz von 15,5 Prozent erheben müssten, weil über die Hälfte der Versicherten Rentner sind. Und es gibt Kassen, bei denen viele jüngere Leute und nur wenige Rentner versichert sind. Die könnten allein wegen dieser Altersstruktur bei einem günstigeren Beitragssatz bleiben. Die heutige Verteilung ist damit nicht fair.
Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird sich in Zukunft von einer eindimensionalen Konkurrenz um niedrige Beitragssätze unter gerechten Rahmenbedingungen zu einem Wettbewerb um die besseren Versorgungsangebote entwickeln.
Anders, als Sie vermuten, geht es um die Optimierung der Struktur, nicht um Schröpfung der Versicherten.
Im Übrigen wurden bei der Festsetzung des Beitragssatzes durch die Experten des Schätzerkreises die Auswirkungen der Honorarreform im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung, eine verbesserte Finanzausstattung der Krankenhäuser sowie weiter steigende Ausgaben im Arzneimittelbereich berücksichtigt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann MdB