Frage an Enak Ferlemann von Hans Ludwig J. bezüglich Finanzen
Geehrter Herr Ferlemann,
da im Moment eine große Verunsicherung bei den Rentnern umgeht und eine eindeutige Antwort in Bezug auf den zu versteuernden Satz auch beim Finanzamt nicht zu bekommen ist bitte ich Antwort auf die folgenden Fragen:
1. ab welcher Rentenhöhe muß versteuert werden?
2. Wie hoch ist dann der Steuersatz
Besten dankl
Hans L. Johnen
Sehr geehrter Herr Johnen,
ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 14.08.2008 zum Alterseinkünftegesetz.
Zu 1. Besteuerungsgrenze
Nach dem Alterseinkünftegesetz sind die Bestandsrenten und Neufälle des Jahres 2005 bis zu einer Höhe von rund 18.900 Euro/Jahr (rund 1.575 Euro/Monat) bei Alleinstehenden generell steuerunbelastet. Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge in etwa.
Zu 2. Besteuerung
Es wird zwischen bestehenden und neuen Renten unterschieden. Alle, die schon vor dem 01.01.2005 eine Rente bezogen haben, müssen nun 50% der Rentenbezüge dauerhaft versteuern.
Bis zum Jahr 2020 steigt dieser Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang um 2% an. Wer bis dahin in Rente geht, muss also mindestens 80% seiner Rente versteuern. Ab dem Jahr 2021 wird der Anteil noch einmal um Weitere 1% pro Jahr angehoben. Spätestens im Jahr 2040 also werden die gesetzlichen Renten voll dem Einkommen zugerechnet und müssen komplett versteuert werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann MdB