Frage an Enak Ferlemann von Sylvia K. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Ferlemann,
wir betreiben eine von meinem verstorbenen Vater im Jahr 2000 installierte Photovoltaikanlage (3,3 kWp). Den erzeugten Strom haben wir bisher komplett eingespeist. Die uns aktuell nach dem Auslaufen der EEG-Förderung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (Direktvermarktung, Eigenverbrauch) würden mit Kosten verbundene Umbauten (und viel Aufwand) erfordern, so dass es uns zzt. als sicherste Option erscheint, die Anlage stillzulegen. Es kann aber doch nicht im Sinne der angestrebten Energiewende sein, eine zuverlässig arbeitende Anlage außer Betrieb zu nehmen. Wieso wird uns die Möglichkeit verweigert, den Strom zu einem geringeren Preis weiterhin über den Netzbetreiber einzuspeisen?
Sehr geehrte Frau Kröncke,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.11.2020 bezüglich der nun anstehenden parlamentarischen Beratung der EEG-Regelung, welches mich über das Portal "abgeordnetenwatch.de" erreicht hat.
Bereits nach geltender Rechtslage haben Anlagen-Betreiber die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Aufgrund der Tatsache, dass die Direktvermarktung für kleine Anlagen mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten.
In den anstehenden Beratung wird sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ausgiebig mit dem Gesetzentwurf und der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Anschlussregelung mit dem Ziel befassen, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann