Frage an Enak Ferlemann von Patrick P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Ferlemann,
bereits im Jahr 2019 erschien vom Wissenschaftlichen Dienst ein Dokument, in welchem folgende Erkenntnis präsentiert wurde: "...zu dem Ergebnis, dass sich zu der 0, 5-PromilleGrenze des § 24 a StVG ein Äquivalent von 3,8 ng/ml THC im Blutserum angeben ließe." - Zudem war von einem generell nicht gegebenen Zusammenhang zwischen THC-Konzentration im Blut und der Fahrtüchtigkeit die Rede.
Aktuell sieht die Situation wie folgt aus: Der Patient oder Konsument wird zur Blutentnahme begleitet, durch welche der Abbauwert zur Einschätzung des Betroffenen herbeigezogen wird. Es wird, je nach Konzentration der Blutwerte, im Anschluss von einer Nichteignung zur Teilnahme am Straßenverkehr ausgegangen - ohne den aktuellen Blutwert, die benötigte Abbauzeit und der letztmalige Konsum ganzheitlich zu betrachten. Der Konsument wird nicht nur durch die polizeilichen Maßnahmen bestraft - welche ich hier auch gar nicht in Frage stellen möchte. Jedoch erscheint die anschließende Meldung an die Führerscheinstelle, die MPU, das psychologische Gutachten etc. mir das größere Übel zu sein!
Werden von Ihrem Ministerium neue, verbindliche und auf internationalem Standard festgesetzte Grenzwerte ausgearbeitet?
Wie rechtfertigen Sie einen gesetzlich vertretbaren Grenzwert bei Alkohol, jedoch einen völlig willkürlich herangezogenen Grenzwert für Cannabis?
Wie denken Sie über diese Praktik - diesbezüglich, das sogar bei einem Cannabisdelikt außerhalb des Straßenverkehrs die Führerscheinstelle eingeschaltet wird und damit Existenz, Job oder gar Familie zerstört wird?
Sehr geehrter Herr Penklitz,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Juli 2020 über das Portal „abgeordnetenwatch.de“.
Da sich Ihre Frage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur richtet und sich nicht auf meine Abgeordnetentätigkeit in meinen Wahlkreis bezieht, möchte ich Sie bitten, sich direkt an das zuständige Bundesministerium zu wenden. Sie erreichen den Bürgerservice über folgende E-Mail-Adresse: buergerinfo@bmvi.bund.de.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann