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Enak Ferlemann
CDU
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Frage von Meike K. •

Frage an Enak Ferlemann von Meike K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ferlemann,
als Juristentochter und sehr alte Frau(93), deren Vater noch in der Weimarer Republik Bürgermeister von Potsdam war, verstehe ich nicht, warum man eine Partei, die nachweislich rechtsextreme Mitglieder hat, offensichtlich nicht verbieten kann. Denn wenn man sie nicht verbietet, hat sie juristisch doch ohne Zweifel die gleichen Rechte wie alle anderen Parteien im Bundestag und ihre Stimmen bei einer Wahl das gleiche Gewicht. Da hilft - so meine ich - kein Jammern, kein Ausgrenzen und gegenseitiges Beschuldigen, sondern wohl nur nur die Suche nach einem Verbotsgrund. Gibt es eine solche? Schließlich kann man nicht jede Wahl für nicht einwandfrei erklären und wiederholen lassen, bei der eine unliebsame Partei beteiligt war. Das kostet das Geld der Steuerzahler, und rein rechtlich gesehen, war doch die Thüringer Wahl nicht zu beanstanden. Viele Wähler dort werden nun wieder missmutig DDR-Zeiten nachtrauern, obwohl auch diese sich über das Recht hinwegsetzte, viele Menschen das Leben gekostet hat und es bei den Linken sicher noch Kommunisten reinen Wassers gibt. Aber zu denen zählt der offensichtlich tüchtige Herr Ramelow ganz sicher nicht.
Nach alledem darf m.E. in einer echten Demokratie die einwandfreie Basis aller Entscheidungen nur das unparteiische Recht sein, ob es uns gefällt oder nicht. Als Kind musste ich erleben, wie es einem Volk sonst ergeht. Ich selbst war früher CDU-Mitglied und tendiere nun zu den Grünen, da ich hier auf dem Land die Schäden durch eine zu intensiv betriebene Landwirtschaft erlebe und in diesem Zusammenhang eine sehr ärgerliche Korrespondenz mit der CDU-Zentrale hatte. Aber das ist ein anderes Thema und hier geht es nur um die Frage eines AfD Verbots.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und grüße Sie freundlich
Ihre Meike Kluge

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich eines AfD-Verbots, die mich über das Portal „abgeordnetenwatch.de“ erreicht hat.

Das gerichtliche Verbot einer Partei, sei es nun eine rechts- oder linksextreme Partei, stellt sich bei weitem als nicht so einfach dar, wie oft angenommen. Die Mütter und Väter unserer Verfassung als auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts setzen sehr hohe Hürden an, um eine Partei verbieten zu können. Sie erinnern sich vielleicht an die Verfahren hinsichtlich eines NPD-Verbots, die am Ende scheiterten. Und es kann auch nicht im Sinne unseres Demokratieverständnisses sein, eine Partei, deren Haltungen, Werte und Auffassungen uns nicht gefallen, verbieten zu lassen. Als wehrhafte und stabile Demokratie müssen wir auch die Existenz von Parteien am rechten äußeren Rand, teils mit stark ausgeprägter Tendenz zu völkischem Gedankengut, wie beispielsweise der sog. „Flügel“ der AfD, akzeptieren (wenn auch nicht inhaltlich gutheißen) und ihnen - statt eines Verbots – mit Argumenten und starker politischer Arbeit entgegentreten.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Enak Ferlemann

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