Frage an Enak Ferlemann von Bernd L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ferlemann,
im Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) werden die allgemeinen sowie die besonderen Altersgrenzen festgelegt (§ 45 (1) und (2)).
Erst kürzlich wurde aus Führungskreisen der Bundeswehr bekannt gegeben, dass die besondere Altersgrenze durch das BMVg heraufgesetzt werden könnte, wenn dies für notwendig erachtet werde.
Da es sich um ein Gesetz handelt, müsste doch aber u. a. der Bundestag nach mind. 3 Lesungen dessen Änderung mit einfacher Mehrheit - genau wie zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes - beschließen.
Bitte beantworten Sie mir die Frage, ob ich mit meiner These richtig liege oder ob möglicherweise eine Ausnahmeregelung besteht, die diese Gesetzesänderung so einfach möglich machen könnte.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal „abgeordnetenwatch.de“ zu einer Änderung der in § 45 Absatz 1 und 2 des Soldatengesetzes festgesetzten Altersgrenzen für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten. Eine solche gesetzliche Änderung der festgesetzten Altersgrenzen, die ausschließlich durch ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren möglich wäre, ist derzeit nicht beabsichtigt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann