Frage an Enak Ferlemann von Joachim F. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Ferlemann,
ich wende mich erstmals mit einem mir absolut unerklärlichen bzw. nicht nachvollziehbaren Problem an Sie, nachdem mir dieser Weg durch die ´IG VersAusGl Soldaten & Beamte mit Besonderer Altersgrenze´ empfohlen wurde.
Meine Recherchen haben auch ergeben, dass dies offensichtlich kein Einzelproblem darstellt.
Ich bin 1973 in die Bundeswehr eingetreten und habe als Berufssoldat bis 30.06.2006 aktiv Dienst geleistet.
Seit 01.07.2006 bin ich Versorgungsempfänger.
1990 wurde ich nach 7 Ehejahren rechtskräftig geschieden, ein Versorgungsausgleich wurde durchgeführt.
Seit Rechtskraft des Beschlusses (Mitte 1990) wurden sowohl meine monatlichen Dienstbezüge als aktiver Soldat, wie auch später dann meine Versorgungsbezüge, um den Betrag des Versorgungsausgleichs automatisch durch das damals zuständige WBGA und später dann dessen Nachfolgeorganisationen gekürzt.
Verstanden und akzeptiert habe ich, dass die Versorgungsausgleichsempfängerin, also meine Ex-Frau, nach Eintritt in den Ruhestand aus diesem Geld den festgelegten Betrag monatlich ausgezahlt bekommen soll. Verstanden und akzeptiert habe ich auch, dass hierfür meine Versorgungsbezüge nach aktueller Gesetzeslage seit 01.07.2006 gekürzt werden.
Nicht verstanden habe ich, dass mir schon meine Dienstbezüge als aktiver Soldat in der Zeit von Mitte 1990 bis Mitte 2006, also über 16 Jahre um insgesamt ca. 55.000 € gekürzt wurden. Rechne ich die Zeit seit Juli 2006 bis heute (April 2017) hinzu, komme ich auf eine Circa-Summe von 112.600 €!!!
Ich frage mich nun, war die Kürzung meiner Dienstbezüge als Soldat überhaupt zulässig, zumal in der Literatur/im Internet stets gesagt wird, die Dienstbezüge eines aktiven Beamten/Soldaten werden nicht gekürzt. Wo ist das mir damals abgezogene Geld geblieben, wohin ist es geflossen, wo wurde es gesammelt, wurde es überhaupt gesammelt?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Fritzenschaft
Sehr geehrter Herr Fritzenschaft,
haben Sie Dank für Ihre Frage.
Alles, was nicht ausgezahlt worden ist, hat die Bundeskasse nicht belastet, d.h. es wurde nichts eingespart oder angespart, sondern der Aufwand für Personalkosten hat sich in der Summe für den Bund verringert.
Wegen Ihrer persönlichen Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihre Versorgungskasse bzw. wegen der Scheidungsfolgekosten an Ihren Rechtsanwalt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann
Parlamentarischer Staatssekretär