Frage an Enak Ferlemann von Stefan G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Das umstrittene Freihandelsabkommen CETA soll ohne Zustimmung des Bundestags in Kraft treten http://taz.de/!5286944/
Wie bitte? Ist dies wirklich so möglich ? Das hatte Herr Gabriel anders berichtet.
Ich würde mich freuen, wenn sie zu meiner Frage Stellung nehmen würden.
Liebe Grüße aus dem Landkreis Cuxhaven
Stefan Groote
Sehr geehrter Herr Groote,
haben Sie Dank für Ihre Frage.
Wie auf der homepage des Bundeswirtschaftsministeriums nachzulesen steht, betrachtet die Bundesregierung CETA als „gemischtes Abkommen“, d.h. neben Kanada und der Europäischen Union sind auch die EU – Mitgliedsstaaten Vertragsparteien. Das macht eine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente erforderlich. Über ein diese Auffassung der Bundesregierung stützendes Gutachten sind die Fraktionen im Bundestag vom Bundeswirtschaftsminister informiert worden.
Die nationalen Ratifizierungsverfahren dürfen erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) eingeleitet werden. Die Teile des Abkommens, die in mitgliedstaatlicher Zuständigkeit liegen, treten erst nach Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten in Kraft. Eine vorläufige Anwendung kann nur für die Teile gelten, für die die EU die ausschließliche Zuständigkeit innehat, so dass die entsprechende parlamentarische Instanz das EP ist.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann
Parlamentarischer Staatssekretär