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Enak Ferlemann
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Frage von Branko T. •

Frage an Enak Ferlemann von Branko T. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Ferlemann,

in den nächsten Tagen soll der Referentenentwurf "Gesetz gegen den Missbrauch von Werkverträgen" im Bundeskabinett vorgestellt werden. Als konkret Betroffener möchte ich Sie bitten, sich gegen diesen Gesetzesentwurf zu positionieren. Als IT-Profi arbeite ich regelmäßig für unterschiedlichste Kunden und erbringe Beratungsleistungen, plane und organisiere die Umsetzung von Projekten bei denen temporär mein Fachwissen von Nutzen ist. Dabei geht es häufig auch um innovative Themen wie "Internet of Things" oder "Industrie 4.0"!

Diese Leistungen lassen sich nicht im Rahmen eines Werkvertrages erbringen, da sich im Laufe eines Projektes sehr häufig neue Anforderungen ergeben, die die Gestalt der zu erarbeitenden Lösung nachhaltig verändern. Damit diese Art der Projektentwicklung überhaupt möglich ist, bin ich sehr häufig zu Abstimmungen und Gesprächen bei meinen Kunden vor Ort und nutzte aus hauptsächlich aus IT-sicherheitsrelevanten Gründen die technische Infrastruktur meiner Kunden. Dieses Vorgehen ist für den Erfolg meiner Arbeit UNABDINGBAR!!!

Die Gesetzesvorlage schafft Risiken für mein Geschäftsmodell, die zwangsläufig zur Aufgabe der Geschäftstätigkeit führen müssen, weil die Risiken nicht mehr beheerschbar sind und deutlich über das normale Maß der Risiken des Unternehmertums hinausgehen. Sie gefährdet auf fahrlässige Art und Weise meine Existenzgrundlage und degradiert mich im schlimmsten Fall zu einem Hartz 4-Empfänger.

Ich kann verstehen, dass der in einen Werkvertrag gedrängte Arbeiter des Schutzes bedarf. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass in blindem Aktionismus funktionierende Geschäftsmodelle dem Erdboden gleichgemacht werden.

Meine Frage ist nun: Wie stehen Sie zu der Gesetzesvorlage von Frau Nahles? Und werden Sie im Zweifel auch gegen den Fraktionszwang gegen die Gesetzesvorlage stimmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Trebsche,

haben Sie Dank für Ihre E – Mail.

Der Referentenentwurf des Gesetzes gegen den Missbrauch von Werkverträgen lag bisher weder dem Bundeskabinett vor noch ist er in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Kenntnis meinerseits ist aber Voraussetzung, um Ihre Fragen zu beantworten.
Von einer intensiven Beratung in den Gremien des Deutschen Bundestages dürfen Sie aber ausgehen, da die Verbände bereits auch Ihre Bedenken in einer frühen Beteiligung vorgetragen und eine Kampagne gestartet haben.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann
Parlamentarischer Staatssekretär

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