Frage an Enak Ferlemann von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ferlemann,
wie verhält sich es sich mit den Asylbewerbern, die heute berechtigt in Deutschland sind. Wenn die Länder der Asylbewerber befriedet sind, werden die Asylanten, dann wieder in Ihre Heimatländer zurückgeführt?
Sehr geehrte Frau Nickel,
haben Sie Dank für Ihre Frage.
In Deutschland erhält nach den Regeln unseres Grundgesetzes und der Gesetzgebung Asyl, wer rassistisch, religiös oder politisch verfolgt ist. Vereinfacht gesagt erhält der Asylsuchende je nach dem Asylgrund einen Aufenthaltsstatus für die Aufenthaltserlaubnis. Entfällt der Asylgrund hat dies Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus mit der Folge, dass der Aufenthalt beendet werden kann. Wirtschaftsflüchtlinge aus einem sicheren Drittstaat werden nach der inzwischen verschärften Asylgesetzgebung zur freiwilligen Ausreise aufgefordert oder abgeschoben. Diese Regelungen betreffen insbesondere die Balkanstaaten.
Deutschland engagiert sich in Syrien sowohl auf diplomatischer als auch militärischer Ebene und beteiligt sich an der Lösung der Konflikte, um eine Rückkehr für die Flüchtlinge in ihre Heimat möglich zu machen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann
Parlamentarischer Staatssekretär