Frage an Enak Ferlemann von Jürgen S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Ferlemann,
die Bundesregierung plant den Einsatz von Kampfflugzeugen und Fregatten im Mittelmeer zur Bekämpfung der IS Terroristen. Eine Bekämpfung finde ich Grundsätzlich in Ordnung.
Meine Frage die Sie mir bitte ausführlich erläutern möchten.
Auf welchem völkerrechtlichen Mandat soll der Einsatz deutschen Soldaten in Syrien erfolgen?
Nach meinem Kenntnisstand gibt es kein Mandat, welches zu einem solchen Einsatz berechtigt. Russland ist zurzeit das einzige Land, welches durch die amtierende Regierung Syriens berechtigt dort militärische Einsätze durch zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schnabel
Sehr geehrter Herr Schnabel,
haben Sie Dank für Ihre Frage.
Eine Welt ohne Stabilität ist unakzeptabel.
In Artikel 42 Abs. 7 des EU - Vertrages heißt es: "Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung..."
Der französische Präsident Hollande beruft sich bei seinem Beistandsersuchen auf diese europäische Vereinbarung, der Deutschland nachkommt, indem es die Rolle der Franzosen in Mali übernimmt, die Ausbildungsmission im Nordirak stärkt und mit RECCE - Aufklärungs-Tornados Hilfe für die französischen Einsätze in Syrien leistet. Ein Einsatz von Bundeswehr-Aufklärungstornados soll nach Expertenmeinung auch ohne UN-Mandat möglich sein, wenngleich es um Zweifel, wie Sie sie haben, auszuräumen, besser wäre. Aber es gibt aus der vorletzten Woche eine Resolution der Vereinten Nationen und die Selbstverpflichtung der Europäer, den Partnern beizustehen. Beides zusammen ist nach der Expertenmeinung tragfähig.
Bei meiner Entscheidung im Deutschen Bundestag werde ich an die vielen Opfer denken, die der Terror bereits durch Tod und Vertreibung gekostet hat.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann
Parlamentarischer Staatssekretär