Frage an Enak Ferlemann von Ingeborg von H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Ferlemann,
Als Mutter eines schwerstbehinderten Sohnes von 17 Jahren bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu dem geplanten Bundesleistungsgesetz.
Im Ergebnisprotokoll der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2013 kann man (auf Seite 98 ab Zeile 655) nachlesen, dass das geplante Teilhabegeld bis auf einen Selbstbehalt auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden soll, wenn der behinderte Mensch weiterhin darauf angewiesen ist.
Gleichzeitig soll der Anspruch der Eltern auf Kindergeld für ihre erwachsenen Töchter und Söhne entfallen (siehe Seite 98 ab Zeile 639). Dadurch entfallen den Eltern die Nachteilsausgleiche, die ein erwerbsunfähiges Kind steuerlich nicht geltend machen kann, die aber trotzdem zustehen bzw. entstehen ( Schwerbehindertenpauschale, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen etc). Bei Eltern im öffentlichen Dienst mindert sich obendrein der Familienzuschlag.
Ausgerechnet bei denjenigen, denen absolut kein Selbstbestimmungsrecht zugestanden und das Teilhabegeld auf die Werkstatt- oder Förderstättenkosten angerechnet werden soll, sollen mit der irreführenden Begründung des "selbstbestimmten Lebens" massive finanzielle Kürzungen vorgenommen werden.
Wie stehen Sie zu diesen Empfehlungen und Vorgaben der ASMK?
Sehr geehrte Frau von Heygendorff,
ich bedanke mich für Ihre Frage vom 08.07.2014.
Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag vereinbart, unter Einbeziehung der Bund - Länder - Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten. Bisher steht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums für eine Kommentierung meinerseits nicht zur Verfügung. Es wird nach Aussage des Ministeriums in diesem Jahr mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen, wobei die Länder, Verbände und andere Beteiligte mit besonderem Anliegen eingebunden werden sollen. Inwieweit angesichts der komplexen Thematik Empfehlungen von Arbeitsgruppen Eingang in den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden, bleibt abzuwarten.
Eine Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes wird noch in dieser Legislaturperiode angestrebt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann