Frage an Enak Ferlemann von Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ferlemann,
Art 146 GG für die Bunderepublik Deutschland
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Meine Fragen
1. Wann bekommen wir in Deutschland eine Verfassung?
2. Wann kann das Volk über diese Verfassung frei abstimmen?
Sehr geehrter Herr Schnabel,
haben Sie Dank für Ihre Fragen.
Das seit 1949 geltende Grundgesetz ist eine anerkannt erfolgreiche Verfassung, die eine wesentliche Grundlage für den demokratischen Wiederaufbau in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg gelegt hat. In der Bevölkerung genießt das Grundgesetz seit Jahrzehnten ein hohes Ansehen, wie Umfragen wiederholt gezeigt haben. Ich sehe daher derzeit keinen Anlass, eine neue Verfassung zu beschließen. Das Grundgesetz ist in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt verändert und so an die aktuellen Gegebenheiten angepasst worden. Insbesondere nach der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands 1990 haben die Vorschläge der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat zur Verfassungsreform von 1994 geführt. Auch mit der Föderalismusreform 2006 wurden bedeutende Änderungen vorgenommen.
Nach Artikel 146 verliert das Grundgesetz an dem Tage seine Gültigkeit, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Einen breiten Wunsch der Gesellschaft nach einer neuen Verfassung kann ich derzeit nicht erkennen. Das Grundgesetz ist daher die aktuelle Verfassung Deutschlands, die ich für sehr gut erachte.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben gedient zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann
Parlamentarischer Staatssekretär