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Enak Ferlemann
CDU
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Frage von Christa W. •

Frage an Enak Ferlemann von Christa W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ferlemann,

Beschäftigtendatenschutzgesetz oder doch eher Beschäftigtenausforschungserlaubnisgesetz ?

Ist es aus Ihrer Sicht richtig,
dass z.B. durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine "Lizenz zur Kontrolle" erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?
Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z. B.bei der Bahn, Lidl)!!

Das neue „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ – eine Mogelpackung!
„ Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes beinhaltet eine Fülle weiterer Regelungen, durch die die Erhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse von Arbeitgebern auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden.
Im Ergebnis verschlechtert er die datenschutzrechtliche Situation von Beschäftigten grundlegend und erheblich.
Insgesamt bleibt es bei der Feststellung, dass das Gesetz die Befugnisse von Arbeitgebern zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung auf Kosten der Beschäftigten massiv ausweitet.“

Der Gesetzentwurf verdient den Namen „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ nicht . Der Schutz der Beschäftigtendaten tritt in diesem Entwurf hinter bisherige Regelungen zurück. Erhebungs-, Verarbeitungs- und damit Kontrollrechte der Arbeitgeber werden dann erheblich ausgeweitet. Richtiger wäre wohl der Name „Beschäftigtenausforschungserlaubnisgesetz“.
Dieser Meinung des Direktors und Leiters der Europäischen Akademie der Arbeit der Universität Frankfurt am Main,Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft
Herrn Prof. Dr. Peter Wedde schließe ich mich an und bitte Sie, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.

Welche Rechte von Beschäftigten werden nach Ihrer Meinung durch diesen Entwurf geschützt?
Warum dieser Schnellschuss?

Mit freundlichen Grüßen
Christa Wiese

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Wiese,

haben Sie Dank für Ihre Frage vom 14.01.2013.

Gerade beim Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzgesetzes kann nicht die Rede von einem Schnellschuss sein.

Mit dem bereits in 2010 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf beschäftigte sich der federführende Innenausschuss seitdem mehrfach.

Ebenso die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Jüngst ist zudem eine Anhörung durchgeführt worden. Die Beratungen im Fachausschuss dauern noch an, deren Ergebnisse sind abzuwarten.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann
Parlamentarischer Staatssekretär

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