Frage an Enak Ferlemann von Jörg J. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Ferlemann,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort, deren Schnelligkeit mich angenehm überraschte!
Ich danke Ihnen für die Definition von OEF und ISAF, welche mir allerdings keine neuen Erkenntnisse brachten.
Sie führen weiter aus:
"Es gibt keine Besatzungsmächte, wenn eine Regierung Hilfe von der Völkergemeinschaft erbittet und erhält."
Hier stellen sich mir nun zwei neue Frage, und zwar:
Wann wurde die Völkergemeinschaft von der Taliban-Regierung um Hilfe gebeten, welche die Stationierung von US-Truppen in Afghanistan erforderlich machte?
Wurde die ISAF von der afghanischen Regierung, oder vom UNO-Sicherheitsrat gefordert, und wann geschah dies?
Leider sind Sie auf folgende Fragen nicht eingegangen, weshalb ich diese nochmals wiederholen und gern auch konkretisieren möchte:
Werden Sie im Januar einer Aufstockung des Bundeswehrkontingentes, auch für den "Kampf gegen den Terror (OEF), wenn dieses so beantragt werden sollte, zustimmen, obwohl die Beweislage für die Kriegsgründe, laut FBI ( http://www.fbi.gov/wanted/topten/fugitives/laden.htm ) nicht gerichtsverwertbar sind?
Ihr Hinweis auf meine Frage, nach den in Afghanistan durch Feindeinwirkung verwundeten Bundeswehrsoldaten, auf die Seite des BMvG brachte leider keine Antwort. Hier wird nur die Gesamtzahl der Verletzten im Dienst angegeben. Deshalb auch hier nochmals meine Frage:
Wie viele Bundeswehrangehörige sind bei Kämpfen und Anschlägen in Afghanistan seit 2001 verwundet worden (nur die Fälle durch Feindeinwirkung)?
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Janßen