Frage an Enak Ferlemann von Axel S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Ferlemann,
seit drei Jahren leben wir nun im Ortsteil Platjenwerbe (Ritterhude). Ein an und für sich sehr lebenswertes Wohnumfeld, wenn da nicht der ständige Lärm durch die A27 wäre.
Ich möchte Sie (mit Sicherheit auch im Sinne der anderen ca. 2000 betroffenen Anwohner) fragen, ob Sie es für lohnenswert halten, sich für eine Verbesserungen des Lärmschutzes in diesem Bereich einzusetzen.
Die bestehende "Lärmschutzwand" war in der Zeit ihrer Erbauung in den 80er Jahren sicherlich ausreichend, hat in ihrer Wirksamkeit aber nichts mehr mit dem heute dort existierendem Verkehrsgeschehen zu tun. Täglich ca. 30 000 PKW und ca. 3600 LKW (diese Zahlen stammen aus 2005, heute sind sie wahrscheinlich noch deutlich höher) belasten durch ihren Lärm die Nerven und die Gesundheit vieler Anwohner.
Da nun offensichtlich geplant wird, die A27 zwischen Ihlpohl und Uhtlede zu sanieren, nicht aber die Rede davon war, im Zuge dessen gleich auch die Lärmschutzmaßnahmen auf den heutigen Stand zu bringen, wäre es sehr sinnvoll, möglichst zeitnah aktiv zu werden; ist die Planung erst einmal abgeschlossen oder sind die Bauarbeiten erst im vollen Gange, dürfte es deutlich schwieriger und teurer werden, etwas im Sinne der hier lebenden Bürger zu erreichen.
Die Werte der Lärmbelastung in der Umgebung der A 27 haben nach den neuesten Messungen eine Höhe erreicht, die nach der EU Lärmschutzverordnung Maßnahmen zur Verringerung dringend geboten erscheinen lassen.
Halten Sie es ggf. für möglich, in diesem Sinne in den entsprechenden Gremien bzw. Ausschüssen tätig zu werden?
Wie sehen Sie die Erfolgsaussichten und halten Sie die Gründung einer Bürgerinitiative für sinnvoll?
Mit freundlichem Gruß,
Axel Schmitz-Justen
Sehr geehrter Herr Schmitz – Justen,
ich bedanke mich für Ihre Frage vom 27.05.2009.
Zuständig für den von Ihnen angesprochenen Autobahnabschnitt zwischen Ihlpohl und Uthlede im Zuge der A 27 ist das Straßenbauamt Bremen. Der Deutsche Bundestag hat über diese Maßnahme nicht zu entscheiden.
Die Fahrbahnerneuerung wird aus Mitteln der Konjunkturpakete für Infrastrukturerneuerungen finanziert. Es handelt sich um eine Instandsetzungsmaßnahme, für die kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss, die also sofort geplant und durchgeführt werden kann.
Anders verhält es sich, wenn Lärmschutzmaßnahmen einbezogen werden sollen. Ein Planfeststellungsverfahren wäre dann nämlich erforderlich. Für die Durchführung würde ein längerer Zeitraum benötigt.
Die Konjunkturpakete zur Eindämmung der Finanzkrise sind aufgelegt worden, um kurzfristig Aufträge zum Erhalt von Arbeitsplätzen an Straßenbaufirmen vergeben zu können und die Straßeninfrastruktur zu verbessern. Sie sollen kurzfristig wirken und gelten nur für den kurzen Zeitraum von zwei Jahren. Maßnahmen, denen Planverfahren vorausgehen müssten, könnten daher nicht aus den Mitteln des Konjunkturpakets bezahlt werden, weil diese Verfahren zu lange dauern würden, um die Maßnahme im Zeitplan der Konjunkturpakete abwickeln zu können.
In der Abwägung bedeutet dies für die Straßenbaubehörde Bremen, sich auf die Instandsetzung der Fahrbahn zu konzentrieren, weil dafür zum einen eine gesicherte Finanzierung gegeben ist und zum anderen im Sinne der Konjunkturförderung Arbeitsplätze erhalten werden können. In die Abwägung der Straßenbaubehörde Bremen eingebunden war auch die Prüfung der Lärmbelastung.
Eine Bürgerinitiative würde möglicherweise die Fahrbahnerneuerung aus den Mitteln der Konjunkturpakete verhindern, aber keine Lärmschutzmaßnahmen erzwingen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann MdB