Frage an Emmi Zeulner von Klaus M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Zeulner,
das Thema Umweltschutz ist immer in aller Munde, jedoch wenn es konkret wird, dann ist die Stimme der Konzerne und der Lobbyiisten immer lauter als die des einfachen Volkes, was einem manchmal das Gefühl der Ohnmacht gibt. Insbesondere beim Fracking ist das so. Die jetzige Lösung ist doch wirklich ein Schummelpaket und eine Augenwischerei, die den Konzernen alle Türen offen läßt. Das Gesetz war ursprünglich anders geplant bis Herr Gabriel seine Interessen oder die anderer an dieser Stelle umsetzte. Niemand konnte diesen Schwenk verstehen. Die Argumente von Frau Hendrichs waren nicht griffig und rechtlich fragwürdig.
Wie stehen Sie zu diesem Thema? Für 10 Jahre "die Schätze in Deutschland" heben zu lassen von einem englischen Konzern, so wie dies deren Stellvertreter in Deutschland verkündete, und für Jahrhunderte unseren Kindern und uns das Wasser zu verschmutzen und ungeniesbar zu machen, einen nicht schätzbaren Umweltfrevel zu begehen, von dem nur wieder Konzerne kurzfristig den Nutzen ziehen und das Volk hat den Schaden. Ich kann Sie nur bitten, auch im Namen meiner Familie, für das Verbot zu stimmen und auf Ihr Gewissen zu hören und nicht auf den Fraktionszwang. Wir leben hier am Rande eines Schiefergebirges (Frankenwald und Thüringer Wald) und auch hier wird dieses Wasser über die FWO an die Haushalte gegeben. Ich würde mich über eine offene und ehrliche Antwort freuen. Vielen Dank schon vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Mai
Sehr geehrter Herr Mai,
vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Bedenken hinsichtlich der Anwendung der Fracking-Technologie zur Erschließung von unkonventionellem Erdgas äußern.
Lassen Sie es mich gleich vorweg sagen: Ich persönlich bin ein entschiedener Gegner des Frackings, wenn hierbei die Möglichkeit der Gefährdung von Gesundheit oder Umwelt besteht. Ich bin auch der Ansicht, dass unsere jetzige Generation nicht den Bedarf für Fracking hat und wir hier keine Bodenschätze ausbeuten sollten, die künftige Generationen vielleicht noch benötigen werden.
Für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag haben der Schutz der Umwelt und der Gesundheit auch in Zusammenhang mit dem Gesetzes- und Verordnungspaket zu Fracking oberste Priorität. In unserem Wahlprogramm stellen wir klar, dass bei der Gewinnung von Gas durch Fracking „Gefahren für die Menschen und unser Trinkwasser ausgeschlossen werden müssen. Die Sicherheit hat absoluten Vorrang.“ Diesen Grundsatz legen wir allen Überlegungen zugrunde. Da gerade dies derzeit aber innerhalb der Koalition noch nicht übereinstimmend geklärt werden konnte, wurde die Debatte im Bundestag verschoben.
Jedoch möchte ich auch darauf eingehen, dass regelmäßig in der öffentlichen Diskussion der Eindruck erweckt wird, die vorgelegten Regelungsentwürfe würden Fracking dort ermöglichen, wo es zurzeit unzulässig ist. Dies ist jedoch nicht richtig. Es sind im Gegenteil teilweise deutlich strengere Vorschriften festgelegt. So wird unkonventionelles Fracking bis auf weiteres mit den neuen Regelungen fast vollständig ausgeschlossen und auch für den konventionellen Einsatz der Technologie werden deutlich strengere Anforderungen gelten als bisher. Beides sind erhebliche Fortschritte gegenüber der heutigen Rechtslage.
So ist beispielsweise der Ausschluss des Frackings in allen sensiblen Gebieten zur Trinkwassergewinnung und des Naturschutzes eine Verbesserung.
Damit ist Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Nationalparks und Naturschutzgebieten verboten. Das Verbot schließt auch das sogenannte konventionelle, bereits seit den 1960er Jahren in Deutschland praktizierte Fracking mit ein. Zudem erhalten die Länder die Möglichkeit, die Gebietskulisse zu erweitern, falls dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten notwendig ist.
Ich möchte betonen, dass das absolute Verbot von Fracking in Wasserschutzgebieten jedoch keinesfalls als Freibrief für Bohrungen außerhalb der genannten Zonen zu verstehen ist, sondern vielmehr als zusätzliche Schutzmaßnahme zur Sicherstellung herausragender Trinkwasserqualität in Deutschland.
Denn auch außerhalb der absoluten Verbotsgebiete soll unkonventionelles Fracking bis zu einer Tiefe von 3.000 Metern in Schiefer- und Kohleflözgestein unzulässig sein.
Da sich ein so umfassendes Verbot aber nur rechtfertigen lässt, wenn es auch sachlich begründet ist, lässt der Gesetzentwurf unter Wahrung strengster Umweltanforderungen einzelne wissenschaftlich begleitete und überwachte Probebohrungen zu.
Seien Sie versichert, dass ich Ihre Sorgen mit Blick auf den Schutz der Umwelt und des Trinkwassers nachvollziehen kann und mich für diesen auch weiterhin einsetzen werde.
Im Koalitionsvertrag haben wir klargestellt, dass der Einsatz der Fracking-Technologie im Moment noch mit einem großen Risikopotential verbunden ist, weil die Auswirkungen auf Mensch und Natur noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt werden konnten. Da Trinkwasser- und Grundwasserschutz für uns absoluten Vorrang haben, wurde im Koalitionsvertrag spezifiziert, dass keine Verfahren genehmigt werden, die diesen Zielen möglicherweise abträglich sein und eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nach sich ziehen könnten.
Darunter fällt besonders der Einsatz von umwelttoxischen Substanzen bei der Gewinnung des Gases. Denn um eine effiziente Gasförderung sicherzustellen, kommen oftmals Mischungen einiger Chemikalien, genannt Frack-Fluide, zum Einsatz. Mit diesen werden unter anderem die Förderwege offen gehalten und die Bildung abträgliche Seiteneffekte, wie die Bildung von Schwefelgas oder Korrosion, verhindert. Problematisch ist hierbei, dass je nach Förderstandort, absolut ungefährliche aber auch potentiell wasserschädigende Frack-Fluide zum Einsatz gebracht werden können. Diese Unsicherheit ist nicht tragbar. Ich kann Ihnen versichern, dass die CSU der Nutzung von Frack-Fluiden, die nachweislich umweltschädlich sind oder deren Toxizität nicht hinreichend geklärt worden ist, strikt ablehnend gegenübersteht.
Die Option unter bestimmten Umständen die oben genannten abträglichen Seiteneffekte ohne den Einsatz von Chemikalien zu verhindern, befindet sich momentan noch in der wissenschaftlichen Untersuchung und kann daher noch nicht zur Evaluierung des Gesetzesvorhaben herangezogen werden.
Ich bin der Ansicht, dass im Sinne eines langfristigen Umweltschutzes in alle weiteren Regelungen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse miteinfließen müssen, um die hohe Qualität weiter zu gewährleisten und Unsicherheiten auszuräumen.
Eine weitere Verbesserung wird durch die Festlegung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes geschaffen. Nach diesem Grundsatz muss sichergestellt werden, dass keine Besorgnis hinsichtlich einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit im gesamten Einzugsbereich von Stellen zur Entnahme von Wasser für öffentliche Wasserversorgung oder zur unmittelbaren Verwendung in Lebensmitteln besteht.
Die CSU erkennt ihre Pflicht an, in jedem Einzelfall sicherzustellen, dass keinerlei Gefahr für die Wasserqualität und damit für Mensch und Natur von entsprechenden Bohrungen ausgeht.
Die oben genannten Punkte zeigen, dass sowohl in Wasserschutzgebieten als auch in allen übrigen Landflächen der Bundesrepublik die Erhaltung einer guten Wasserqualität das oberste Ziel darstellt.
Als eine sehr wichtige und zu begrüßende Regelung sehe ich die Festlegung der verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Frackingvorhaben an. Diese wird gesondert in der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verordnung (UVP-VO) geregelt sein. Der Schutz der Umwelt muss mit dem Schutz der Gesundheit der Menschen oberste Priorität bleiben. Auch bei der Ausgestaltung der UVP-VO muss es darum gehen, zielführende Maßnahmen für diesen Schutz festzulegen.
In diesem Bereich sehen die Regelungsvorschläge zudem Verfahren vor, die dem Stand der Technik entsprechen und somit einen langfristigen Umweltschutz auf aktuellstem Stand möglich machen. Auch das ist eine deutliche Verschärfung gegenüber dem Status quo.
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird das parlamentarische Verfahren nutzen, um die vorliegenden Entwürfe genau zu prüfen und zu hinterfragen. Dies gilt insbesondere für die sogenannte 3000-Meter-Grenze, den Umgang mit Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung des Erprobungsverfahrens. Klar ist: Eine kommerzielle Nutzung durch die Hintertür wird es mit uns sicher nicht geben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Bitte wenden Sie sich auch weiterhin bei Fragen jederzeit an mich. Die Unterstützung meines Wahlkreises ist und bleibt für mich oberste Priorität.
Beste Grüße
Emmi Zeulner