H. Porschen hat als Präsident der Jungen Unternehmer 2017 gefordert :die nächste Bundesregierung muss die unglaublichen Beamtenprivilegien abbauen, im Sinne der Generationengerechtigkeit. Wer tut es
Jahrelang wurde diese Forderung von vielen Wirtschafts - und Sozialverbänden erhoben ohne Erfolg. Ein besonders unglaubliches Beispiel: 1966, lange bevor Sie Frau Vontz geboren wurden, wurde ich Beamtin und da ich verheiratet war bekam ich einen Verheirateten- Zuschlag ich teilte meine Kosten mit meinem Mann - also wofür? Mein damaliger Chef erklärte mir damals, dass dieser Zuschlag aus der Zeit stamme als der Mann der Alleinverdiener war, und er bald gestrichen würde weil immer mehr Paare gemeinsam den Lebensunterhalt verdienen Es gibt ihn immer noch und er ist sogar ruhegehaltsfähig. Bei mir 80J. alt Besoldung A11 3000,- Pension beträgt er 153,88€, er wurde nur in Familienzuschlag1 umbenannt. Wir haben zum Glück ein sehr modernes Familienrecht und der Schutz und die Begünstigungen der Lebensgemeinschaften werden für alle Partnerschaften durch unser Steuersystem gewährleistet. Was soll dieser alte Zuschlagszopf? Diese Frage werde ich mehreren jungen Abgeordneten stellen. MfG R.S.
Sehr geehrte Frau S.
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre interessante Frage bezüglich der Forderung nach dem Abbau der Beamtenprivilegien im Sinne der Generationengerechtigkeit, die H. Porschen als Präsident der Jungen Unternehmer 2017 gestellt hat.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Besoldung von Beamten im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten nicht nur für ihre Arbeitsleistung, sondern als eine Art Alimentation vom Dienstherrn erfolgt. Diese Alimentation basiert auf dem Treueverhältnis des Beamten zum Staat und soll sicherstellen, dass der Beamte und seine Familie lebenslang rechtlich und wirtschaftlich abgesichert sind, damit er dem Staat seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen kann. Im Gegenzug verzichtet der Beamte auf das Streikrecht und akzeptiert gesetzliche Einschränkungen seiner Handlungsfreiheit.
Der Familienzuschlag der Stufe 1 ist ein Teil der Besoldung und soll die Bedarfe von Familien abdecken. Er wird nicht nur verheirateten, sondern auch verwitweten, geschiedenen und alleinstehenden Beamten gewährt, die z.B. als Alleinerziehende ein Kind mit in ihre Wohnung aufgenommen haben. Seine Fortführung in der bisherigen Form ist jedoch nicht zwingend.
In einem Referentenentwurf (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/BBVAngG.html) zur Sicherstellung einer angemessenen Bundesbesoldung und -versorgung wird vorgeschlagen, den Familienzuschlag der Stufe 1 durch eine Leistung zu ersetzen, die gezielter die Mehrbedarfe von Familien im Vergleich zu Alleinstehenden abdeckt. Dies spiegelt wider, dass sich das Familienbild in der Gesellschaft stark verändert hat und heutzutage beide Ehegatten bzw. Elternteile regelmäßig einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und somit gleichermaßen für den Unterhalt der Familie sorgen.
Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Emily Vontz