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Emilia Fester
Bündnis 90/Die Grünen
77 %
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Frage von Markus A. •

Wie stehen Sie zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes für Behinderte in anerkannten Werkstätten?

Würden sie die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten befürworten?
Sollten Behinderte rechtlich den Arbeitnehmern gleichgestellt werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Vielen Dank für ihre Frage, die ich gerne allumfassend bejahe! 

Im GRÜNEN Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 steht zum Thema „Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen“ das folgende geschrieben: 
„Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und auf Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen der Gesellschaft. Auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention und des Grundsatzes der Selbstbestimmung werden wir Inklusion vorantreiben und wollen deren verbindliche Umsetzung mit einer Enquete-Kommission begleiten. Leistungen zur Teilhabe müssen in jeder Phase allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung gewährt sein. Wir wollen einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen und dafür Arbeit- geber*innen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, besser unterstützen. Die Selbstvertretungsstrukturen werden wir stärken und absichern. Arbeitgeber*innen, die hingegen nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen, sollen eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen, die wir in die Förderung inklusiver Beschäftigung investieren werden. Wir wollen das heutige Werkstattsystem zu einem System von Inklusionsunternehmen weiterentwickeln, in dem Menschen mit Behinderungen über die Inanspruchnahme von bedarfsgerechten Nachteilsausgleichen eine sozialversicherungspflichtige Beschäfti- gung mindestens auf Mindestlohnniveau ermöglicht wird. Wir werden Arbeitnehmer*innen-Rechte sicherstellen und fördern den Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Tagesförderstätten wollen wir in diesen Prozess mit einbeziehen. Das Budget für Arbeit werden wir aus- bauen und Menschen, die es nutzen, in der Arbeitslosenversicherung absichern. Auszubildende und Studierende mit Behinderung erhalten bei Auslandsaufenthalten ein Budget zur Deckung ihrer Bedarfe, das den Leistungen entspricht, die sie im Inland erhalten. Unser Ziel ist es, das Bundesteilhabegesetz weiterzuentwickeln und Teilhabe zu garantieren – kein Poolen von Leistungen gegen den Willen der Betroffenen, echtes Wunsch- und Wahlrecht, Leistungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten und ein Bundesteilhabegeld. Anträge auf Teilhabeleistungen sollen einfach und unbürokratisch sein und Entscheidungen im Sinne der Menschen mit Behinderung schnell erfolgen.“ 

Weiterhin habe ich mich im Juni 2023 darum bemüht bei unserer Sitzung der Kinderkommission zum Thema soziale Gerechtigkeit das Thema Inklusion in den Fokus zu stellen. Hierfür waren Sachverständige aus dem Selbstvertretungsnetzwerk junger Menschen mit Behinderungen bbe e.V. eingeladen und haben wichtige und spannende Perspektiven eingebracht, die ich gern weiter verfolgen möchte.

Hier können Sie die Sitzung in der Mediathek des Bundestages als Video nachschauen: 
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-pa-kiko-soziale-gerechtigkeit-951266

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