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Emilia Fester
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jobst T. •

Was halten Sie von diesem Vorschlag

Sehr geehrte Frau Fester
was halten Sie von diesem Vorschlag?
Gesetzgebende Volksabstimmung“

Wir möchten, dass die gesetzgebende Volksabstimmung eingeführt wird und dabei repräsentative Demokratie und direkte Demokratie miteinander verbunden werden.

Dazu bedarf es einer Änderung des Art. 82(1) GG.

Der Art. 82 GG bildet den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens.

In ihm ist geregelt, daß Gesetze verkündet werden und in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie ausgefertigt (unterschrieben) hat.

Künftig sollen Gesetze erst verkündet werden und in Kraft treten, wenn nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten das Volk in einer gesetzgebenden Volksabstimmung zugestimmt hat.

Um das zu ermöglichen, soll der Art. 82(1) GG geändert werden.
Mit freundlichem Gruß
J. T.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Durch den Bürgerrat zum Thema Ernährung konnten wir als Ampel Fraktion nun erstmals einen direkt-demokratischen Ansatz implementieren, den wir nun pilotieren und ausbauen wollen. 

In der Plenardebatte dazu, in der sowohl die Einsetzung des Bürgerrates als auch ein Antrag zu Volksentscheiden debattiert wurde, hat mein Kollege Leon Eckert eine sehr sehenswerte Rede gehalten, die bei der Einordnung der Debatte und unserer Position hilft:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7553600#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTUzNjAw&mod=mediathek

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