Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Gerd D. bezüglich Sport
Sehr geehrte Frau Dobinski-Weiß,
Meine Frage zielt auf die Vereinsbesteuerung ab.
Meines Erachtens gibt es unzählige Sportvereine, die Jugendliche in sportlichen und sozialen Dingen weiterbringt und den Staat in diesen Dingen wesentlich entlastet. Glauben sie mir, kein Verein möchte sich bereichern. Trotzdem verlangt der Fiskus (Finanzamt) Geld von diesen Vereinen, die dieses sinnvoller verwenden können. Meiner Meinung nach fliesen viel zu wenig Geld in die Förderung der Sportvereine, das Gegenteil ist der Fall, es wird immer mehr gekürzt.
Wie sehen sie das, bzw. in welche Richtung läüft diese Geschichte?
mit sportlichen
Grüßen
Gerd Decker
Sehr geehrter Herr Decker,
Sport und Ehrenamt sind für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Die unzähligen Ehrenamtlichen in den Sportvereinen leisten einen unersetzlichen Beitrag für das Gemeinwohl, insbesondere Kinder und Jugendliche profitieren in allen Bereichen von deren Engagement. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich immer für die Belange der Sportvereine eingesetzt und zahlreiche Rahmenbedingungen verbessert. Dabei orientieren wir uns insbesondere an den Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages.
Einige Eckpunkte:
Wir haben die Übungsleiterpauschale eingeführt und zweimal erhöht.
Wir haben den Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche verbessert.
Wir haben klargestellt, dass Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen auch in Zukunft keiner Umsatzsteuerpflicht unterliegen werden. Dies hat das Bundesministerium der Finanzen eindeutig bestätigt.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass auf das frühere Spendendurchlaufverfahren als Voraussetzung für den steuerlichen Abzug von Spenden an Sportvereine verzichtet wird.
Die gemeinnützigen Vereine mit steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben profitieren durch das Steuersenkungsgesetz von der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von vorher 40 Prozent auf nun 25 Prozent. Gemeinnützige Vereine dürfen seit dem Jahr 2000 ohne Verlust der Gemeinnützigkeit dauerhafte Rücklagen bilden. Pro Jahr können sie ein Drittel ihres Überschusses aus der Vermögensverwaltung und bis zu 10 Prozent ihrer sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel einer freien Rücklage zuführen.
Gemeinnützige Vereine unterliegen nur einer minimalen Steuerbelastung: Sie sind weitgehend von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Der eigentliche Sportbetrieb, der so genannte ideelle Bereich (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse), ist von sämtlichen Steuern befreit. Einzig Einnahmen aus dem so genannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Bewirtung, Werbeeinnahmen, Vereinsgaststätte, etc.) unterliegen der Körperschafts- bzw. der Gewerbesteuer und das auch nur dann, wenn die Bruttoeinnahmen daraus über 30.687 Euro liegen. Vereine sind darüber hinaus bis zu einer bestimmten Einnahmegrenze (17.500 Euro) von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmerregelung). Teilweise sind auch die Bereiche der Vermögensverwaltung (Zinsen, langfristige Vermietung von Grundbesitz, etc.) und des Zweckbetriebes von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreit, ansonsten entfällt darauf der ermäßigte Steuersatz von 7%.
Wir werden uns auch weiterhin für eine optimale Förderung des Sportvereine und seiner Ehrenamtlichen einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Elvira Drobinski-Weiß