Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Peter M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Drobinski-Weiß,
ich darf folgende Aussagen in Ihrer Antwort an Frau Mabe am 18.08.2015 zitieren:
1. „Die von Frau Becker angeführten Quellen stammen weitgehend von Herstellern von E-Zigaretten...“
2. „Ich halte es für absolut gerechtfertigt und auch wissenschaftlich fundiert, die Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche analog zu klassischen Zigaretten zu beschränken, um einem Einstieg in das Rauchen entgegenzuwirken.“
3. „Ich halte es ebenso für unabdingbar, klare Vorgaben für die Produktsicherheit der Geräte und der Liquids...“
4. „.. und die Bewerbung von E-Zigaretten analog zu Tabakprodukten zu beschränken...“
zu 1.
Wie kommen Sie Sie zu dieser Feststellung, z.B. hat der Verweis auf [1] überhaupt nichts mit kommerziellen E-Zigarettenherstellern zu tun.
Im Gegenteil, hier wird unvoreingenommen die Arbeit geleistet, die das DKFZ und das mit Steuergeldern finanzierte BfR nicht leisten.
zu 2.
Auf welche wissenschaftlich fundierte Quellen beziehen Sie sich konkret (hiermit meine ich ausdrücklich nicht Behauptungen des DKFZ bzw. BfR sondern die wissenschaftlichen Quellen)?
Aktuelle Quellen [2] gehen eher vom Gegenteil aus. Bei dieserQuelle handelt es sich nicht um die E-Zigarettenindustrie sondern um die ASH (action on smoking and health)
zu 3.
Welche dokumentierten Schadensfälle durch die E-Zigarette hat es bei der millionenfach genutzten E-Zigarette in den letzten 10 Jahren gegeben, daß Sie hieraus unabdingbares politisches Handeln für richtig halten?
zu 4.
Wie kommen Sie zu der Aussage beide Produkte, die nicht vergleichbar sind, in „einen Topf“ zu werfen?
[1] http://www.blog.rursus.de
[2] http://www.ash.org.uk/media-room/press-releases/:latest-data-finds-no-evidence-that-electronic-cigarettes-are-a-gateway-to-smoking-for-young-people
Sehr geehrter Herr Müller,
auch das von Ihnen zitierte "Action on Smoking and Health" in Großbritannien befürwortet die Regulierung von E-Zigaretten sowie ein Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche ( http://www.ash.org.uk/files/documents/ASH_715.pdf sowie Prof. Fenton in der von Ihnen zitierten Pressemitteilung). Dies gilt ebenso für die US-amerikanische "Action on Smoking and Health"-Organisation ( http://ash.org/resources/e-cigarettes-the-fight-against-tobacco/ ). Ein Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche, das wir mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzen wollen, schränkt Ihre Möglichkeiten als Erwachsener E-Zigaretten zu kaufen nicht ein.
Nochmal: Eine Reihe von Untersuchungen weisen darauf hin, dass das Rauchen von E-Zigaretten ebenfalls mit Gesundheitsrisiken verbunden ist. Für mich steht deshalb außer Frage, dass diese Produkte nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden sollten. Insbesondere weil mit einer zunehmenden Verbreitung ein Gateway-Effekt eben nicht ausgeschlossen werden kann. Vor allem dann nicht, wenn bei Kindern und Jugendlichen der Eindruck entsteht könnte, E-Zigaretten wären völlig unbedenkliche Produkte. Hier steht für mich das Vorsorgeprinzip an erster Stelle.
Für viele Inhaltsstoffe der Liquids liegen keinerlei Informationen darüber vor, wie sich diese langfristig auf die Gesundheit auswirken können, bei anderen gibt es bereits Hinweise auf, dass sie zu einer Reizung der Atemwege führen und krebserregende Substanzen erhalten. Zahlreiche Aromastoffe in Liquids sind für Lebensmittel zugelassen, welche Wirkung sie langfristig entfalten, wenn sie eingeatmet werden, ist zumeist unklar. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche gar nicht erst anfangen mit dem Rauchen - auch nicht mit dem Rauchen von E-Zigaretten.
Ich gehe außerdem davon aus, dass es auch für ehemalige Tabakzigarettenraucher, die die Produkte nutzen, um ein - im Vergleich zu Tabakzigaretten - weniger schädliches Produkt zu konsumieren, wichtig ist, dass die Produkte sicher sind und überwacht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Elvira Drobinski-Weiß