Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Andi K. bezüglich Jugend
In ihrer Antwort auf die letzte Frage bringen Sie zum Ausdruck, dass sie bei der Regulierung der sog. "E-Zigarette" den Jugendschutz für besonders dringlich halten.
Aus welchem Grund ist die "E-Zigarette" nicht längst im Jugendschutzgesetz verankert, sodass der Verkauf der Geräte sowie der Liquids an Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. zumindest unter 16 Jahren verboten ist?
Ist doch bei dieser Frage kaum mit politischem Widerstand zu rechnen. Selbst die meisten Befürworter dieser "E-Zigaretten" würden - soweit ich das beurteilen kann - eine solche Regelung begrüßen oder zumindest akzeptieren.
Selbst Industrie und Handel unterstützen den Jugendschutzgedanken, indem sie die fraglichen Artikel bereits seit längerem entsprechend Kennzeichnen bzw. den Verkauf an Kinder und Jugendliche verweigern.
Auch könnte ich mir keine grundrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken vorstellen, die diesem Anliegen entgegen stehen würden.
Wo ist das Problem?
Sehr geehrter Herr Kluge,
eine Änderung des Jugendschutzgesetzes ist geplant und wird von der Bundesregierung auch umgesetzt werden.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat sich bereits im April auf einer Pressekonferenz klar positioniert: "Wir müssen die bestehende Gesetzeslücke schließen. Dass Kinder und Jugendliche diese Produkte einfach kaufen und konsumieren können, ist für mich eine unhaltbare Situation." Die gesamte Pressemitteilung sowie weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=215358.html
Mit freundlichen Grüßen,
Elvira Drobinski-Weiß