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Frage von Hazel M. •

Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Hazel M. bezüglich Gesundheit

Danke für Ihre Antwort, Frau Drobinski-Weiß.

Aus Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie die richtige Ansprechpartnerin sind, wenn es um die Frage nach der Regulierung der e-Zigaretten geht. Denn obwohl als Themenbereich hierfür "Gesundheit" gewählt wurde, ist ja das BMEL federführend in diesem Gebiet. Somit möchte ich nun doch nochmals die Fragestellung von Frau Becker aufgreifen oder auch erweitern:

Welche Informationsquellen haben Sie bislang zu dieser Thematik genutzt?

Ist Ihnen bewusst, dass die e-Zigarette, für die die Verbraucher so engagiert eintreten, nicht den zu verabschiedenden Standards entspricht?

Ist Ihnen bewusst, dass die Einschränkungen, die in der Brüsseler Vorlage gemacht werden, völlig kontraproduktiv zu dem Zweck sind, zu dem die e-Zigarette erfunden wurde? (harm reduction durch das Ersetzen eines nachweislih schädlichen Genussmittels durch ein um Größenordnungen weniger schädliches Produkt ... aber NUR, wenn das "Dampferlebnis" mit der e-Zigarette von Rauchern, die umsteigen wollen, als "mindestens genauso befriedigend" empfunden wird - was durch die Brüsseler Vorgaben eindeutig torpediert wird)?

Gern möchte ich Ihnen hierzu noch eine Quelle an die Hand geben von einem britischen Experten, der über jeden Verdacht des Lobbyismus erhaben ist, da er jahrzehntelang die englische Tabakkontroll-Organisation ASH angeführt hat): http://ig-ed.org/wp-content/uploads/2015/03/vapebriefing-D1.pdf

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich mit dem Dokument ein wenig beschäftigen bzw. es denjenigen Kolleg/inn/en Ihrer Fraktion weiterreichen, die unmittelbar mit der Entscheidungsfindung beauftragt sind.

Mit freundlichem Gruß
H. Mabe

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mabe,

zum Thema E-Zigaretten liegen uns Stellungnahmen des Deutschen Krebsforschungszentrums, der Weltgesundheitsorganisation und des Bundesinstitutes für Risikobewertung vor, ebenso wie zahlreiche weitere Studien und Stellungnahmen. Die Stellungnahmen der genannten Institute basieren auf der Auswertung zahlreicher Studien und weisen auf die potenziellen Risiken von E-Zigaretten, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie zahlreiche Forschungslücken hin.

Die von Frau Becker angeführten Quellen stammen weitgehend von Herstellern von E-Zigaretten und ihren Verbänden. Sie können eine, dürfen aber für uns selbstverständlich nicht die einzige Informationsquelle sein.

Ich halte es für absolut gerechtfertigt und auch wissenschaftlich fundiert, die Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche analog zu klassischen Zigaretten zu beschränken, um einem Einstieg in das Rauchen entgegenzuwirken. Ich halte es ebenso für unabdingbar, klare Vorgaben für die Produktsicherheit der Geräte und der Liquids zu schaffen und die Bewerbung von E-Zigaretten analog zu Tabakprodukten zu beschränken.

E-Zigaretten können Rauchern möglicherweise das Aufhören erleichtern – die Datenlage zu den Erfolgsraten ist nicht eindeutig. Erwachsene Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich denn auch für den Kauf solcher Produkte entscheiden können. Ich sehe allerdings nicht, dass eine Regulierung der bisher weitgehend unregulierten E-Produkte, wie sie geplant ist, dem entgegen wirkt. Insbesondere einen angemessenen Jugendschutz halte ich für dringlich.

Mit freundlichen Grüßen,
Elvira Drobinski-Weiß