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Frage von Jörn P. •

Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Jörn P. bezüglich Recht

Liebe Bekannte und Freunde,

im nachfolgendem ein Brief, den ich nicht selber verfasst habe, dem ich aber vollkommen zustimme, mit der Bitte um Beachtung und wenn er Euch überzeugt mit der Bitte um Weiterleitung an Eure Wahlkandidaten zur Beantwortung. Die Wahlkandidaten findet Ihr unter http://www.kandidatenwatch.de/

Als einzige Partei hat die FDP eindeutig gegen den Unfug Stellung bezogen und Herr Hirsch hat sogar gegen §7 LuftSig geklagt! Bitte berücksichtigt diese Erkenntnisse und Tatsachen bei Eurem Gang zur Bundestagswahl.

Meine Überschrift zu dem Thema lautet: JE WENIGER MAN VON EINER SACHE VERSTEHT, DESTO SICHERER IST MAN IN SEINEM URTEIL - HIER DER BRIEF -

Sehr geehrter Volksvertreter,

wir Piloten der allgemeinen Luftfahrt finden, dass das Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt ist.
Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?

Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich zum Beispiel neuerdings einer "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alte Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber zur Auskunft einbezogen werden. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Erpressung, weil man bei Nichtbeantragung seine Lizenz verliert!

Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.

Dazu schreibt die FAZ am 9.August 2005 im Artikel "Post für Piloten" u.a.:"... Das LuftSig beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, dass Terroristen es nicht wagen würden, deutsche Hochhäuser oder Kernkraftwerke ohne behördliche Genehmigung anzugreifen. Manche nennen es einen Skandal. In Wahrheit macht sich nur lächerlich (Stolpe, Schily, Beckstein), wer mit so grossen Kanonen auf so kleine Spatzen schiesst...."

Mit denselben Argumenten könnte auch jeder Führerscheinbesitzer und Rucksackträger "durchleuchtet" werden. Dies ist sogar noch besser begründbar, da bisher jede Menge Autobomben und Rucksackbomben in den Innenstädten explodiert sind.

Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!!

Bitte beantworten Sie mir als Ihr potentieller Wähler folgende Fragen:

>>> Sind Sie der Meinung, dass bei §7 LuftSig das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?

>>> Sind Sie der Meinung, dass die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche Schnüffelei über unverdächtige Minderheiten kommt.

>>> Finden Sie, dass Regierungsvertreter inzwischen mehr beeinflusst sind von psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichstag), als vom normalen Bürger (Sportpiloten)?

>>> Werden Freiheit und Demokratie und Menschenwürde dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?

>>> Was werde Sie persönlich, als unser künftiger Abgeordneter, dagegen §7 LuftSig tun?

>>> Was wird Ihre Partei gegen §7 LuftSig tun?

>>> Was halten Sie von allgemeiner Luftraumsperrungen zur Terrorabwehr? (Bitte beachten Sie bei der Antwort auf diese Frage die bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten der Luftraumnutzung. Auch früher durfte man offiziell nicht ohne Genehmigung in den Luftraum von Berlin einfliegen!)

Mit freundlichen Grüssen

Prof. Dr.-Ing. Jörn Puscher
Sachverständiger für Gewerbe-, Freizeit- und Verkehrslärm.
öffentlich bestellt und vereidigt
fon 07808-9438911
fax 07808-9438910
mob 0171-6805804
J.Puscher@tiscali.de
www.fh-trier.de/~puscher
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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Puscher,

Sie wenden sich in Ihrem Schreiben gegen die im Luftsicherheitsgesetz angeordnete Zuverlässigkeitsüberprüfung. Der Luftverkehr unterliegt im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern einer besonderen terroristischen Bedrohung. Es ist auch davon auszugehen, dass diese Bedrohung sich in absehbarer Zeit nicht verringern wird. Dem ist durch das Luftsicherheitsgesetz durch ein gestaffeltes System an Sicherheitsmaßnahmen am Boden und in der Luft Rechnung tragen worden. Die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftsicherheitsgesetz auf die sog. Privatpiloten entspricht den erhöhten Sicherheitsanforderungen in der Luftfahrt sowie einer Forderung der deutschen Innenministerkonferenz vom 14. /15. Mai 2003. Durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung soll verhindert werden, dass unzuverlässige Personen eine Ausbildung zum Piloten erlangen oder ein Luftfahrzeug führen.

Es darf nicht verkannt werden, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen selbstverständlich keinen hundertprozentigen Schutz gegen Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs bieten können, gleichwohl aber eine wichtige präventive Komponente darstellen.

Dass es bisher überhaupt keinen Fall gegeben haben soll, in dem ein aktiver Luftsportler im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten aufgefallen sei, ist nicht zutreffend. In Brandenburg hat ein türkischer Staatsbürger 2002 unter Angabe einer falschen Identität eine Pilotenlizenz erworben. Die Person ist zwischenzeitlich wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (Goldschmuggel) zu 5 Jahren Haft verurteilt worden und mutmaßliches Mitglied einer Tätergruppierung um den Tunesier G., der unter dem Verdacht steht, arabische Studenten für Anschläge in Deutschland angeworben zu haben und gegenwärtig in Berlin vor Gericht steht.

Zutreffend ist, dass ausländische Piloten durch § 7 LuftSiG nicht erfasst werden. Dies ergibt sich aber aus dem Geltungsbereich des Gesetzes. Deutschland kann keine Schutzmaßnahmen in ausländischen Staaten anordnen. Der Umstand, dass bestimmte Schutzmaßnahmen nicht weltweit praktiziert werden, stellt keinen Grund dar, hiervon in Deutschland abzusehen.

Dass Personen ohne Pilotenlizenz, die sich gewaltsam in den Besitz eines Flugzeuges bringen (Frankfurter Motorseglerfall), keiner Zuverlässigkeitsüberprüfung unterliegen, ist offenkundig. Dies spricht aber nicht gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung, sondern für eine bessere Sicherung von Flugplätzen und Fluggerät.

Das Vorbringen, dass in Luftsportvereinen „eine hohe Selbstkontrolle durch die Vereinsstrukturen gegeben sei“, vermag die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nicht in Frage zu stellen. Eine – wie auch immer geartete - „Selbstkontrolle durch Vereinstrukturen“ steht einer behördlichen Überprüfung durch Abfrage der Sicherheitsbehörden nach dort vorliegenden Erkenntnissen in keiner Weise gleich.

Die Aussage, dass das Gefährdungspotenzial durch Kleinflugzeuge wesentlicher geringer als das durch Kfz und Lkw sei und erst recht nicht mit dem eines Airbus A 380 vergleichbar sei, ist so nicht zutreffend. Nach gemeinsamer Auffassung der deutschen Sicherheitsbehörden sind genügend Tatszenarien vorstellbar, in denen durch Nutzung eines Kleinflugzeugs als Tatwaffe massive Schäden angerichtet werden können, z.B. wenn dieses mit Sprengstoff oder anderen Explosivstoffen beladen wird. Mit ausschlaggebend für die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf alle Flugzeugführer ist auch das Bedrohungspotential, das insbesondere aus der Mobilität des Fluggeräts resultiert. Schon von relativ kleinen Flugzeugen kann eine erhebliche Gefährdung für Personen insbesondere in Sicherheitsbereichen ausgehen, die gegen Angriffe vom Boden aus hinreichend geschützt sind.

Das Bundesministerium des Innern erarbeitet z. Z. unter Hochdruck die Rechtsverordnung zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Die besondere Gefährdung, der der Luftverkehr unterliegt, erlaubt es jedoch nicht, mit der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen zu warten, bis diese Verordnung in Kraft ist. Das Bundesministerium steht in engem Kontakt mit den Ländern, um auch jetzt schon ein möglichst einheitliches Vorgehen der Länder sicher zu stellen.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung sieht ein abgestuftes Prüfverfahren vor. Nach § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes darf die Luftsicherheitsbehörde Anfragen bei den Polizei- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder stellen. Bei den weiteren Sicherheitsbehörden wie z. B. dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Militärischen Abschirmdienst oder dem Bundesnachrichtendienst darf nur angefragt werden, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Diese Erforderlichkeit unterliegt auch der gerichtlichen Überprüfung. Vereinzelt wird der Vorwurf erhoben, dass durch die im Einzelfall erforderliche Einbeziehung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Verleumdungen durch sog. inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Zuverlässigkeit eines Flugzeugführers in Frage stellen könnten. Solche rechtsstaatswidrig gewonnenen Informationen sind für die Beurteilung der Zuverlässigkeit grundsätzlich nicht geeignet und damit für die Zuverlässigkeitsüberprüfung auch nicht bedeutsam.

Vereinzelt wird ein unverhältnismäßiges Vorgehen der Luftsicherheitsbehörden insbesondere bei Auslandsbezügen, wie z.B. bei früheren Wohnsitzen im Ausland, beklagt. Die zuständige Facharbeitsgruppe meiner Fraktion hat das Bundesministerium des Innern bereits aufgefordert, im Rahmen der erforderlichen Rechtsverordnung eine Umsetzung der Zuverlässigkeitsüberprüfung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sicher zu stellen.

Der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird ausnahmslos das gesamte fliegende Personal der Luftfahrtunternehmen und alle Beschäftigte auf unseren Verkehrsflughäfen bis zur Reinigungskraft unterworfen, ohne dass daran Kritik geübt wird. Ich kann nicht erkennen, dass die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Privatpiloten unverhältnismäßig ist oder dass dadurch Privatpiloten gegenüber bislang schon der Zuverlässigkeitsüberprüfung unterworfenen Personen benachteiligt werden.

Die Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden bei ca. ¬ 25,- liegen, was ich für akzeptabel halte. Es ist auch beabsichtigt, zukünftig die Wiederholungsprüfung nur alle 3 Jahre durchzuführen. Die Grundlagen hierfür werden gerade im Bundesministerium des Innern erarbeitet.

Ich bitte daher um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, auch soweit sie Privatpiloten betreffen.

Mit freundlichen Grüßen

Elvira Drobinski-Weiß