Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Adolf Z. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Drobinski-Weiß,
im Raum Kehl-Straßburg gibt es viele (zu viele) Industrieanlagen,die Schadstoffe in die Luft emittieren.In Genehmigungsverfahren heißt es dann oft :"Die Anlage hält die Grenzwerte ein und ist deshalb zu genehmigen".In "freiwilligen Zugeständnissen" erklären sich die Antragsteller dann oft bereit, manche stark reduzierten Grenzwerte zu akzeptieren.Wenn die Schadstoffe von TA-Luft oder 17.Bimsch relativ problemlos weit unter den erlaubten Grenzen gehalten werden können,warum werden diese Werte nicht überprüft und dem heute technisch ohne weiteres Machbaren angepasst? Warum wird in einer Region nur der Schadstoffausstoß einer Anlage betrachtet? Wäre es nicht sinnvoller,die Gesamtbelastung unter den gegebenen klimatischen Bedingungen zu betrachten?
Im Moment ist es wohl so,das die gesetzlichen Vorgaben den technischen Möglichkeiten hinterherhinken.Sinnvoll im Interesse einer nachhaltigen Wirtschaftsweise wäre jedoch eine Situation,bei der sich die Technik weiterentwickeln muß,um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Mit umweltfreundlichen Grüßen
Adolf Zippenfennig
Sehr geehrter Herr Zippenfennig,
im Prinzip haben Sie Recht. Aber die Realität sieht wie immer anders aus.
Eine Anpassung der Gesetzeslage an den Stand der Technik ist nur sehr schwer gegen all die - und das sind die meisten - durchzusetzen, die nicht zu freiwilligen Eingeständnissen bereit sind.
Als erstes müsste sich das BMU gegen das BMWi durchsetzen. Zweitens gilt es diese Auseinandersetzung gegen die EU zu führen - jedenfalls wenn es um Grenzwerte geht, die in der EU-Richtlinie für Industrieemissionen stehen und dort schwächer sind als unser Standard. Geringere Werte wären dann gleich eine Wettbewerbsverzerrung, der unsere Anlagen ausgesetzt sind. Wir müssten diese also bei der EU notifizieren lassen, Sie können sich vorstellen auch hier ist mit viel Gegenwehr zu rechnen.
Die Richtlinie für Industrieemissionen wurde neu gefasst und wird demnächst bei uns umgesetzt. Dabei gelten in Deutschland die dort festgelegten BVT-Standards (=beste verfügbare Techniken) bei neu zu genehmigenden Anlagen z.T. bereits bzw. werden dann angepasst werden, während bei der Überwachung von Genehmigungsauflagen nun strengere Vorgaben umzusetzen sind.
Bei der Genehmigung nach TA Luft wird die Gesamtbelastung (=Summe aus Vorbelastung und neuer Zusatzbelastung) durchaus geprüft, allerdings nur an einem Beurteilungspunkt. Diese Prüfung ist leider sehr weich und enthält auch noch sog. Bagatellgrößen.
In den Fällen, in denen wir nicht dem EU-Recht unterliegen, machen wir es in vielen Fällen so wie Sie vorschlagen: wir geben Grenzwerte vor bzw. machen anspruchsvolle technische Vorgaben und setzen dann fest, bis wann die einzuhalten sind. Dies war z.B. bei der 1. BImschV für kleine Feuerungsanlagen (Heizungen/Öfen) so. Aber auch das war ein schwerer Kampf, weil keiner der "armen, alten Frau" ihren rußigen Ofen verbieten wollte und weil den betroffenen Unternehmen und Verbänden die Übergangszeiten nicht lang genug waren.
Mit freundlichen Grüßen
Elvira Drobinski-Weiß