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Elvira Drobinski-Weiß
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Frage von Eberhard W. •

Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Eberhard W. bezüglich Verbraucherschutz

Liebe Frau Dobrinski-Weiss,

in einer eben erst erschienen Pressemitteilung schreiben Sie zur Spielzeugrichtlinie:" Alle Jahre wieder: Kurz vor Weihnachten werden Gifte im Kinderspielzeug gefunden. Damit das nicht so bleibt, hatte die SPD im vergangenem Jahr bei der Ueberarbeitung der EU-Spielzeugrichtlinie fuer strenge Grenzwerte und eine Ueberpruefung der Sicherheit durch unabhaengige Dritte gekaempft, bevor Spielzeug auf den Markt gebracht werden darf."

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der lasche Entwurf aus dem Hause des SPD-Kommissars Verheugen stammte und das alle SPD-Europaabgeordneten der Spielzeugrichtlinie zugestimmt hatten. Das entnehme ich dem Protokoll der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments (S. 34 und 35 des Plenarprotokolls ist die namentliche Abstimmung verzeichnet). Das Plenarprotokoll finden SIe hier: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+PV+20081218+RES-RCV+DOC+PDF+V0//DE&language=DE

Wie können Sie dann guten Gewissens behaupten, die SPD hätte bei der Spielzeugrichtlinie für bessere Grenzwerte gekämpft?

Herzliche Grüße

Eberhard Weiss

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weiss,

ich freue mich, dass Sie sich für dieses äußerst wichtige Thema interessieren und sich dazu auch selbst aktiv informieren. Sie verweisen darauf, dass der Richtlinienentwurf aus dem Ressort des Sozialdemokraten Verheugen stammt und auf die Abstimmung im Europäischen Parlament.

1. In der rechtlichen Wirklichkeit wird der Entwurf nicht vom zuständigen Kommissar vorgelegt, sondern von der Europäischen Kommission als Ganzes. Dem Parlament kann nur ein Entwurf vorgelegt werden, der von der Kommission beschlossen worden ist. Und da war die besagte Prüfung durch unabhängige Dritte nicht mehrheitsfähig, da es in der Kommission keine sozialdemokratische Mehrheit gab. Im Gegenteil: In der Kommission wie auch im Ministerrat - ohne den die Richtlinie nicht hätte beschlossen werden können - sind die VertreterInnen von konservativen und wirtschaftsliberalen Parteien nach wie vor klar in der Mehrheit. Das entspricht übrigens dem Wählerwillen.

2. In der politischen Wirklichkeit wird um viele Punkte eines Gesetzgebungsprojekt über Jahre intensiv gerungen. Diese politische Wirklichkeit werden Sie nur unzureichend in kargen offiziellen Protokollen finden, die sich zu den langjährigen Auseinandersetzungen um Inhalte und Mehrheiten ausschweigen. Auf dieses Ringen bezieht sich der Kampf der SPD, den ich in meiner Mitteilung verwies. Hätte ich die bloße Abstimmung gemeint, dann hätte ich das in der Mitteilung auch so gesagt. Die SPD hat über zwei Jahre in den Arbeitsgruppen, in den Ausschüssen, in der Öffentlichkeit, auf Konferenzen und in vielen Gesprächen für ihre Positionen gekämpft, gerade auch für Kontrolle durch unabhängige Dritte. Manches wurde erreicht, anderes war bei den Mehrheitsverhältnissen einfach nicht möglich. Hätten die sozialdemokratischen Abgeordneten deswegen nun beleidigte Leberwurst spielen und gegen die gesamte Richtlinie stimmen sollen, obwohl sie Verbesserungen gegenüber der bisherigen Rechtslage gebracht hat? Nein. Dann würden Sie der SPD zu Recht vorwerfen, dass diese zum Beispiel gegen das Verbot von 55 allergieauslösenden Duftstoffen gestimmt hätte. Weil die Spielzeugrichtlinie insgesamt eine Verbesserung der Rechtslage bedeutete, haben die Abgeordneten dafür gestimmt. Der SPD geht die Verbesserung wie gesagt nicht weit genug. Nur: Um sich in einem Parlament durchzusetzen braucht man Mehrheiten. Diese zu bestimmen liegt in der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger.

Ich danke für die Gelegenheit dies klarzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Elvira Drobinski-Weiß, MdB