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Elvira Drobinski-Weiß
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Frage von Philipp S. •

Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Philipp S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Drobinski-Weiß,

bin Selbstständiger Gastwirt und mich würde interessieren wie sie zu der MwSt. senkung in der Gastronomie auf den geminderten Mwst. Satz stehen. Ich finde das als Gastwirt ein Skandal das wir für Speisen nur 7% als vorsteuer absetzen und 19 % MwSt. bezahlen müssen. Das heist wir müssen 12 % mehr steuern bezahlen als andere Betriebe. Die gastronomie hat momentan so schwer zu kämpfen, wäre das nicht eines der besten Konjukturprogramme in der Krise. Weil wir Gastwirte können keine Kurzarbeit anmelden. Aber bei den vielen neuen Gesetzen, Vorschriften etc. wäre das eine richtige alternative.
Zudem würde es viel weniger lebensmittelskandale in der Gastronomie geben, könnte nicht jeder(auch ohne Lebensmittelkentnissen) nach einem 8 Stunden Kurs bei der IHK zu absolvieren eine Gastronomieschen Betrieb eröffnen. Ich habe 3 Jahre Koch gelernt eine Menge zusatzqualifikationen mir angeeignet und andere sollen in 8 Stunden das alles über Sauberkeit etc. lernen?!?!?
Was ist Ihre Meinung dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Spitzmüller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Spitzmüller,

rückläufige Umsätze und damit auch sinkende Erträge im Hotellerie- und Gaststättenbereich wie in zahlreichen anderen Dienstleistungsbereichen sind auch für uns ein relevantes Problem.

Aus diesem Grunde senkte bereits die rot-grüne Koalition den Eingangssteuersatz bei der Einkommensteuer von seinerzeit 25,9 auf 15 Prozent – weiter vermindert durch das Konjunkturpaket II auf 14 Prozent – und den Höchststeuersatz von 53 auf 42 Prozent. Außerdem konnten wir durchsetzen, dass der Grundfreibetrag auf 7.664 Euro anstieg und sich durch die aktuellen Beschlüsse der Großen Koalition zum 1. Januar 2010 auf 8.004 Euro erhöhen wird. Das Bürgerentlastungsgesetz bringt zusätzliche steuerliche Erleichterungen von rund 9,6 Mrd. Euro jährlich.

Komplettiert werden diese Maßnahmen durch die in Deutschland nochmals verbesserte Verrechnung der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer. Im Interesse der betroffenen Städte und Gemeinden hat die SPD damit die Gewerbesteuer nicht nur erhalten, sondern stabilisiert und gleichzeitig eine nachhaltige ertragsteuerliche Entlastung aller Gewerbetreibenden erreicht. Dies kommt insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute.

Forderungen zur Ermäßigung der Umsatzbesteuerung einzelner Produkte und Dienstleistungen gibt es seit Jahren. Sie werden mit sozial- oder wirtschaftspolitisch anerkannten Zielen begründet. So sollen beispielsweise Familien („Kinderprodukte“) und gesetzlich Krankenversicherte (Arzneimittel) finanziell begünstigt, eine gesunde Ernährung (Mineralwasser), ökologische Gebäudesanierungen (Baugewerbe) oder der Tourismus (Hotel- und Gaststättengewerbe) gefördert werden.

Allen Initiativen gemeinsam ist die Kritik am aktuellen Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Deutschland. Da dieser Katalog zweifelsohne eine überzeugende Systematik vermissen lässt, hat die SPD-Bundestagsfraktion vor einigen Monaten das Bundesfinanzministerium der Finanzen aufgefordert, Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber zu erarbeiten. Hierzu wird ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, das mögliche künftige Ausgestaltungen aufzeigen und unter wirtschafts-, finanz- und steuerpolitischen Aspekten bewerten soll. Das Ergebnis dieser wissenschaftlichen Untersuchung wird in einigen Monaten vorliegen.

Etwaige gesetzgeberische Konsequenzen hieraus stehen natürlich unter dem Vorbehalt der Bewältigung der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise. Mit milliardenschweren Maßnahmenpaketen zur Sicherung der Arbeitsplätze in Deutschland dämpfen wir den Wirtschaftseinbruch. Die konjunkturbedingten Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind trotzdem dramatisch. Die aktuelle Steuerschätzung prognostiziert Bund und Ländern für den Zeitraum von 2009 bis 2012 Steuerausfälle von 316 Mrd. Euro. Krisenbezogene Mehrausgaben werden die öffentlichen Kassen zusätzlich belasten. Deshalb können Bund, Länder und Gemeinden auf absehbare Zeit keine weiteren Einnahmeausfälle durch neue Steuersenkungen verkraften. Dies gilt insbesondere nach Einführung einer Schuldenbremse.

Allerdings wird die Umsatzgrenze für die sog. Ist-Versteuerung bis Ende 2011 auf bundeseinheitlich 500.000 Euro angehoben. Für die SPD war es wichtig, diese gezielte Stärkung der Liquidität kleiner und mittlerer Betriebe in der aktuellen Krise auch auf die westdeutschen Unternehmen auszudehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Elvira Drobinski-Weiß