Wie stehen Sie allgemein zu der Initiative "Freie Ufer für alle in Berlin" und wie speziell dort, wo Konflikte mit bestehender Nutzung insbesondere durch Sportvereine zu erwarten sind?
Sehr geehrte Herr C. H.,
Bereits 1909 wurde in Berlin und Brandenburg mit „Verunstaltungsverordnungen“ Schutzvorschriften gegen die Bebauung von Seeufern erlassen. Damit sollte ein Beitrag zum Schutz der Landschaften für Erholungszwecke aller sichergestellt werden. Die Zielsetzung, soziale Teilhabe an der Natur gilt bis heute. Denn der freie Zugang zur Natur ist z.B. am Groß Glienicker See, in Treptow-Köpenick und in Reinickendorf erheblich eingeschränkt.
Alle Menschen haben grundsätzlich das Recht, die freie Natur zu betreten. Doch dieses Recht wird nicht nur missachtet, sondern weiter eingeschränkt. So erfolgt derzeit eine Bebauung auf der Halbinsel des Groß Glienicker Sees, die das Recht auf freien Zugang erheblich einschränkt, abgesehen von dem viel zu großen Baukörper, der die Natur weiter beeinträchtigt. Das Heranrücken von Bauvorhaben an die Gewässer steht dem Freiraumgenuss für alle entgegen. Ein berlinweites Uferwegekonzept wird durch solche Vorhaben zunichte gemacht, der Allgemeinheit ein Recht genommen. Das steht auch im Widerspruch zu dem schon 1978 vom West-Berliner Senat vorgelegten Uferwegekonzeption. Die Öffnung der Ufer bringt Nutzen für alle und muss deswegen gegen private Nutzungen durchgesetzt werden.