Frage an Ellen Enslin von Thorsten H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Enslin,
als Mitglied des Innenausschusses des hessischen Landtages darf ich mich mit folgender Fragestellung an Sie wenden:
Die Anpassung der Beamtenbesoldung um 1,5% soll lt. dem von CDU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf (DS 18/4125) zum 01.10.2011 umgesetzt werden. Gegenüber dem Ergebnis im Tarifbereich bedeutet dies eine zeitliche Verzögerung von sechs Monaten.
Die zweite lineare Anpassung um 2,6% soll zum 01.12.2012 realisiert werden. Dies stellt einen Zeitversatz von sieben Monaten zum Tarifbereich dar.
Die im Tarifbereich ausgehandelte Einmalzahlung von 360,- € für 2011 soll ersatzlos entfallen. Begründet wird dies lt. Gesetzentwurf „aus Gründen der Haushaltsersparnis“.
Eine Staffelung nach Besoldungsgruppen ist nicht vorgesehen.
Lt. einem Interview des Hessischen Innenministers, Hr. Boris Rhein, vom 18.05.2011 in der Frankfurter Rundschau sollten die Ergebnisse der Tarifverhandlungen 1:1 auf den Beamtenbereich übertragen werden.
Mich würde hierzu Ihre Meinung interessieren.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Hofmann
Sehr geehrter Herr Hofmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch wir Grüne sind der Meinung, dass der vorgelegte Gesetzentwurf eine soziale Schieflage beinhaltet. Wir befinden uns z.Z. allerdings noch im fraktionsinternen Diskussionsprozess. Der ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Sobald wir hier ein Ergebnis haben, werde ich Sie benachrichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Enslin
Sehr geehrter Hofmann,
gerne schicken ich Ihnen noch eine ausführlichere Antwort zur Beamtenbesoldung. Sie sieht folgendermaßen aus:
alle Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen sollen wie die für die Angestellten in den Tarifverhandlungen vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro und 120 Euro für Anwärterinnen und Anwärter erhalten. Wir schlagen ebenfalls vor, die Tariferhöhung nicht wie von CDU und FDP vorgeschlagen jeweils sechs bzw. sieben Monate verspätet auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, sondern die Erhöhung für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen vorzuziehen. Durch diese Staffellung soll dem Entwurf von CDU und FDP die soziale Unwucht genommen werden. Beamtinnen und Beamte des einfachen und mittleren Dienstes sollen nach unserem Vorschlag bereits rückwirkend zum 1. April 2011 bzw. zum 1. Juli 2011 in den Genuss der 1,5 prozentigen Besoldungserhöhung für 2011 kommen. Dazu gehören beispielsweise die Beschäftigten im Justizvollzugsdienst. Bei den Bezieherinnen und Beziehern im gehobenen und höheren Dienst soll es bei der Besoldungserhöhung zum 1. Oktober 2011 bleiben, sie profitieren aber von der Einmalzahlung, die ihnen CDU und FDP verweigern wollen.
Im Jahr 2012 profitieren dann nicht nur die Beamtinnen und Beamten des einfachen Dienstes ab dem 1. März 2012 und des mittleren Dienstes ab dem 1. Juni 2012 von einer früheren Besoldungserhöhung, sondern auch die des gehobenen Dienstes. Für sie soll die 2,6 prozentige Erhöhung um einen Monat auf den 1. September 2012 vorgezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Enslin