Frage an Elke Thomas von Malte D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Thomas,
leider kann ich den von Ihnen getätigten Ausführungen nicht ganz zustimmen und folgen In Ihrer Antwort an Herrn Gronau vom 13.06. schreiben Sie zur Arbeitzeit der Berufsfeuerwehr-ich zitiere:" Es ist nun einmal so, dass grundsätzlich nicht mehr als 13 Std am Stück gearbeitet werden darf, daran sind wir gebunden-leider."
Diese Aussage ist so nicht richtig.
Ihnen ist sicherlich bekannt, dass die Beamten der Feuerwehr bis zu 12 mal im Jahr 24 Std Dienste bei dienstlichem Erfordernis tätigen können.
Meine Frage ist, wie Sie diese ausgerechnet 12 Dienste zulassen können, obwohl es grundsätzlich verboten ist? Zwar ist diese Regelung auf Freiwilligkeit aufgebaut, aber nach Ihrer Aussage nicht gesetzeskonform.
Die Aussage für besondere Ereignisse ist auch nur schwer nachvollziehbar, wenn dort z.B. der Hafengeburtstag angeführt wird-dieser ist kein "Ausnahmezustand" im eigentlichen Sinn.
War es nicht so, dass während der WM 2006 sogar ausschließlich 24 Std Dienste gefahren wurden auf Anordnung?
Wer hat diese Anordnung gegeben und hat somit gegen geltendes Recht verstoßen?
Die Bremer Feuerwehr kehrt zu den 24 Std Diensten zurück- warum geht dieses nicht in Hamburg?
Das Jäger Urteil ist nicht aussagekräftig über den 24 Std Dienst.
Hochachtungsvoll und mit Hoffnung auf eine aussagekräftige Antwort.
Malte Dissars
Sehr geehrter Herr Dissars,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie verkennen meines Erachtens die Bedeutung des Wortes "grundsätzlich", mit dem Sie mich zitieren. Die Bedeutung ist nicht die gleiche wie die des Wortes "ausschließlich". Ausnahmen sind möglich, wenn betriebsbedingte Gründe sie erforderlich machen. Dieser Fall tritt erfahrungsgemäß etwa zwölf Mal jährlich ein und bildet damit die Grundlage für unser Entgegenkommen, zwölf 24-Stundenschichten pro Jahr zuzulassen. Glauben Sie mir: Kaum eine Frage wurde jemals von Juristen so gründlich geprüft. Und ich denke, es wird hohe Zeit, das zu akzeptieren.
Im Übrigen möchte ich Sie bitten, in Zukunft die Kommunikation mit Herrn Maurer zu suchen, dessen Bemühungen, sich Ihren Anliegen anzunehmen, ich nur als vorbildlich bezeichnen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Thomas