Frage an Elke Thomas von Cornelia B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Thomas,
in ihrer Funktion als Fachsprecherin für Feuerwehr stelle ich Ihnen folgende Frage:
Wieso wird in ein und der selben Stadt, der Freien und Hansestadt Hamburg, mit zweierlei Maß gemessen?
Bei der Berufsfeuerwehr Hamburg sollen angeblich laut EuGH-Urteil keine 24 Stundendienste erlaubt sein.
Die Flughafenfeuerwehr Hamburg hingegen macht ausschließlich 24 Stundendienste!
Für ihre Antwort danke ich Ihnen im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Busse
Sehr geehrte Frau Busse,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10. Mai. Leider ist es mir aus zeitlichen Gründen erst jetzt möglich, diese zu beantworten, wofür ich um Nachsicht bitte.
Welche Arbeitszeitregelungen bei der Flughafenfeuerwehr bestehen, entzieht sich genauso meiner Kenntnis wie die Frage, ob hier die gleichen Regeln gelten müssen. Als feuerwehrpolitische Sprecherin meiner Fraktion bin ich für die staatliche Feuerwehr zuständig - die Flughafenfeuerwehr ist privatrechtlich organisiert und insoweit nicht mit der staatlichen Feuerwehr vergleichbar.
Wenn ich den Kern Ihres Anliegens richtig verstehe, geht es Ihnen nicht darum, 24-Stundenschichten bei der Flughafenfeuerwehr einzuschränken, sondern solche bei der staatlichen Berufsfeuerwehr zu erweitern. Zu dieser Frage habe ich aber - auch und gerade in diesem Forum - bereits mehrfach erschöpfend Stellung genommen. Es gibt in diesem Punkt eine klare Grenze durch europäisches Recht, das zu ändern weder in meiner, noch in der Macht des Senats steht. Mit dieser Tatsache müssen wir uns alle abfinden. Davon abgesehen war und bin ich immer bereit, mich im Falle persönlicher Härten für die Betreffenden so gut es geht einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Thomas