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Frage von Michael S. •

Frage an Elke Thomas von Michael S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Thomas,

zuerst einmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie es uns ermöglicht haben, unser Problem vor dem Innenausschuss darzulegen!
Es ist leider ein sehr komplexes Thema, bei dem weder der Standpunkt der Dienststelle noch unser Standpunkt mit wenigen Worten erklärt ist.

Mit Bedauern habe ich gelesen, dass Sie meinen, der Personalrat der Feuerwehr hätte der Dienststelle mehr entgegenkommen müssen (Ihre Antwort auf die Frage des Herrn Schmidt).

Glauben Sie nicht, dass die Bereitschaft, einen über 40 Jahre funktionierenden Dienstplan über Bord zu werfen und einen neuen Plan auf der Basis von 12-Stunden-Schichten mit der Möglichkeit, am Freitag, Samstag und Sonntag 24-Stunden-Dienste zu verrichten, einzuführen, ein großes Entgegenkommen ist?

Unser gesamtes Leben wird dadurch auf den Kopf gestellt!

Wir wollten weder Sie noch ein anderes Mitglied des Innenausschusses verletzen!

Die Klage des PR richtete sich gegen die nach dem EU Recht nicht zulässige Arbeitszeit von 50 Stunden pro Woche und muss von den Personen verantwortet werden, welche die 50-Stunden-Woche eingeführt und beibehalten haben.

Dass Sie sich bezüglich der der Eckpunkte für die Gestaltung eines Dienstplanes auf die Aussagen der Fachleute verlassen müssen, geben wir zu!

In der Hoffnung, ein Missverständnis klären zu können, bitte ich Sie, folgende Fragen zu beantworten:

Welche Informationen haben Sie über das Abstimmungsergebnis in Bezug auf den neuen Dienstplan?

Wer hat die Abstimmung unter welchen Bedingungen durchgeführt?

Wie lautete das Ergebnis?

Ich bitte Sie, diese Fragen zu beantworten. Vielleicht liegen ja auch mir falsche Informationen vor.

Im übrigen bitte ich Sie, es zu entschuldigen, falls einer der Betroffenen unter dem Eindruck der Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins seine Emotionen nicht unter Kontrolle hatte oder die Wortwahl ungeschickt war.
Wir wollten nur die Situation verdeutlichen.

Michael Scheel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Scheel,

Bevor ich in nächster Zeit nicht zu erreichen sein werden, werde ich Ihr Schreiben vom 9.3. beantworten.

Zu Ihren Fragen:

1. Ja, ich bin über das Abstimmungsergebnis und auch über das Abstimmungsverhalten Ihrer Kollegen ausreichend informiert. Und ich weiß, dass dieses knapp ausgefallen ist und die Stimmungslage der Kollegen nicht gut war. (Ich war nicht dabei und kann mich nur auf den bericht beziehen.)

2. Woran sollen wir uns nun halten? Was erwarten Sie von uns? Für mich gilt: Ein Abstimmungsergebnis ist gültig, wenn alles korrekt ausgeführt wurde, und dies war sicherlich der Fall. Wie sollte es sonst auch bei Bundestags- und Landtagswahlen gehen, wenn wir eine Mehrheit nicht akzeptieren würden? Die Ergebnisse sind manchmal schmerzlich, sie müssen aber respektiert werden.

Vielleicht lerne ich Sie bei irgendeiner Gelegenheit einmal persönlich kennen und grüße Sie

Ihre
Elke Thomas