Frage an Elke Thomas von Theo B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Thomas,
das von der CDU im Alleingang auf den Weg gebrachte Wahlrecht richtet sich durch seinen Inhalt und vor allem durch die Art seiner Durchsetzung gegen jegliches demokratische Feingefühl. Nicht nur die Hamburger Bürger sind empört - mehrfach wurde auch in bundesweiten Zeitungen auf den Skandal hingewiesen. Bei der Wahlrechtsentscheidung kann sich niemand hinter legalistischen, verfassungsrechtlichen Bedenken verschanzen. Denn hier geht es um nicht mehr und nicht weniger als die Substanz der demokratischen Grundprinzipien und um das Grundprinzip der Unmittelbarkeit der Demokratie. Zudem müssen sich verfassungsgemäß alle Verfassungsorgane gegenseitig respektieren. - Und das Volk ist nun einmal ein Verfassungsorgan. Wenn das Einzelpartei-Wahlrecht kommt ist dies mit Sicherheit eine Respektlosigkeit und wird mit recht auch so empfunden.
Gemäß Einschätzung von Politikwissenschaftlern sind die Vorgänge in Hamburg ohne Beispiel. Daher meine folgenden Fragen:
Inwieweit halten Sie den das von der CDU abgeänderte Wahlrecht moralisch und demokratisch mit dem Gewissen eines Bürgerschaftsabgeordneten vereinbar?
Wie schätzen Sie die Möglichkeit ein, der Aushöhlung demokratischer Grundprinzipien und noch kurz vor der endgültigen Verabschiedung Einhalt zu gebieten?
Mir freundlichen Grüßen
T. Brodhag