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Elke Thomas
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Frage von Ulrike B. •

Frage an Elke Thomas von Ulrike B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Thomas,

erst heute (Sonnabend, den 17.06.06) habe ich der Zeitung entnehmen können, dass gestern eine öffentliche Anhörung zu der von Ihrer Fraktion angestrebten Änderung des Hamburger Wahlrechts stattgefunden hat. Ich finde es betrüblich nicht rechtzeitig davon erfahren zu haben angesichts der Bedeutung des Themas - die ich gerade auch darin sehe, dass das Änderungsvorhaben das Ergebnis einer Volksabstimmung zu entwerten droht, bei der es sich wie bei Wahlen um eine Entscheidung des Volkes als dem Souverän dieser Demokratie handelt. Ich möchte Sie als Abgeordnete des Bezirks, in dem ich wohne, deshalb fragen, wann und wo diese Anhörung angekündigt worden ist, wann und wo ich also frühzeitiger davon hätte erfahren können.

Mit freundlichen Grüßen
U. Baden

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Baden,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ich bitte höflich um Verständnis dafür, dass es mir erst jetzt möglich ist, sie zu beantworten.

Das Procedere der Ankündigung der öffentlichen Anhörung zum Wahlrecht am 16.6.2006 entsprach den parlamentarischen Gepflogenheiten in solchen Fällen.

Die Ausschusseinladung zur öffentlichen Anhörung zum Wahlrecht wurde von der
Bürgerschaftskanzlei fristgerecht an die Medien weitergeleitet. Am 14.06.2006, also zwei Tage vor der Anhörung erschien in der
Hamburger Morgenpost auf Seite 11 ein Artikel, in dem über den Termin berichtet wurde. Am selben Tag informierte hierüber auch
"Die Zeit" (Seite 13) . Zudem war der Termin seit dem 12.06.2006 auf der Internetseite der Bürgerschaft unter der Rubrik "Parlament und Gremien - Ausschüsse - Verfassungsausschuss" angekündigt.

Es wurde folglich in regionalen sowie überregionalen Zeitungen und in den elektronischen Medien über die Anhörung informiert. Die geringe Resonanz ist bedauerlich, aber nicht auf mangelhafte Ankündigung zurückzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Thomas