Frage an Elke Thomas von Irene K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Thomas,
warum haben Sie persönlich in der Rechtsausschusssitzung am 23. Aug. 2005 gegen eine Expertenanhörung gestimmt?
Das bisherige Spielgerätesteuergesetz ist wie Sie wissen, vom Finanzgericht Hamburg dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden, da das Finanzgericht das Gesetz für verfassungswidrig hält. Warum gehen Sie das Risiko ein, dass es erneut zu einer Prozessflut kommt und auch das neue Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss?
Mit freundlichen Grüßen
Irene Kizina
Sehr geehrte Frau Kizina,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer Expertenanhörung im Zusammenhang mit dem Spielgerätesteuergesetz.
Sie nehmen Bezug auf die Sitzung des Rechtsausschusses am 23. August 2005. Ich muss Ihnen sagen, dass das dort aufgeworfene Thema nicht zu meinen Schwerpunktgebieten als Bürgerschaftsabgeordnete gehört. Das entlastet mich natürlich nicht davon, mir eine Meinung zu bilden, die dann die Grundlage für mein Abstimmungsverhalten darstellt. Als Nicht-Juristin war ich in diesem Fall auf die Argumentationen und Begründungen meiner juristisch versierte(re)n Kollegen angewiesen.
Ich möchte an dieser Stelle daher auch Bezug nehmen auf meinen Fraktionskollegen Christoph Ahlhaus, den Sie ja - neben anderen - ebenfalls angeschrieben hatten. Er vertritt meines Erachtens zu Recht die Auffassung, dass von einer Expertenanhörung keine neuen Erkenntnisse ausgehen dürften. Auch denke ich, dass es in der Tat erforderlich ist, ein neues Gesetz möglichst schnell in Kraft zu setzen, um erhebliche Steuerausfälle zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Thomas