
(...) Ich teile nicht die Meinung, dass sich Hartz-IV-Beziehende zum großen Teil in der sozialen Hängematte bequem machen. Auch Menschen ohne Erwerbsarbeit, sei es selbst verschuldet oder unverschuldet, haben das Recht auf eine GRUNDsicherung. Erwerbstätige Menschen wiederum müssen von ihrer Arbeit gut leben können und dürfen nicht „arm trotz Arbeit“ sein. (...)