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Elke Reinke
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Frage von Mario T. •

Frage an Elke Reinke von Mario T. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Reinke,

das Bundeskabinett hat nunmehr einige dem Wortlaut gemäße Verbesserungen für Familien mit Kindern verabschiedet.

Meine Schwester ist Mutter von drei Kindern und bezieht Transferleistungen (Hartz IV). Inwiefern ist auch für ihre Kinder die Erhöhung von Vorteil? Kann davon ausgegangen werden, dass die erhöhten Kindergeldleistungen und das Schulbedarfspaket nicht auf das ALG II angerechnet (sprich: davon wieder abgezogen) werden?

Haben Sie recht vielen Dank vorab für Ihre zu erwartende Antwort.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Trutschel,

seit 2002 wurde das Kindergeld nicht mehr erhöht und hat dadurch einen enormen Wertverlust erfahren, den die jetzt beschlossene mickrige Erhöhung von 10 Euro nicht annähernd ausgleichen kann. In Unterstützungsprogramme für den Finanzsektor pfeffert die Bundesregierung, ohne mit der Wimper zu zucken, Milliarden, für die Ärmsten der Armen bleibt wieder einmal nichts vom Kuchen übrig!
Die Kindergeldleistungen sollen nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin voll angerechnet werden. Demgegenüber fordert DIE LINKE, dass die jetzige Kindergelderhöhung von der Anrechnung auf die Hartz IV-Regelsätze ausgenommen wird. Es sei Bestverdienenden gegönnt, dass auch sie für ihr unterhaltspflichtiges Kind 10 Euro mehr erhalten, aber dass Hartz IV-Beziehende diesen Betrag nicht zusätzlich erhalten, ist sozial ungerecht. Wieder einmal gehen sog. Hartz-IV-Familien leer aus!

Das Wahlprogramm der LINKEN und der Parteivorstand haben sich jedoch gegen die Anrechnung des gesamten Kindergeldes auf das ALG II und die Sozialhilfe ausgesprochen. Diese Position ist jedoch in der Bundestagsfraktion strittig.
Die Fraktion DIE LINKE. fordert, dass der Kinderzuschlag von bisher maximal 140 Euro auf 200 Euro für unter 14-jährige und 270 Euro für 14-jährige und ältere Kinder erhöht wird. Zusammen mit einer Erhöhung des Kindergelds auf 200 Euro und einer Anhebung des Kinderregelsatzes auf durchschnittlich 300 Euro (gestaffelt nach drei Altersgruppen wie in der Expertise der Parität "Was Kinder brauchen...") ist dies der Grundstein für eine bedarfsorientierte Kindergrundsicherung in Höhe von 420 Euro. Dadurch entfiele letztendlich auch die strittige Anrechnungsproblematik.

Es heißt, dass das Schulbedarfspaket bzw. Schulstarterpaket hingegen nicht auf Hartz IV angerechnet wird, weil dieses Paket bzw. die Summe von 100 Euro Menschen erhalten sollen, die bereits ALG II beziehen. Die zuständigen Behörden überprüfen aber, ob dieses Geld wirklich für den Schulbedarf verwendet wird. Es liegt auf der Hand, dass die 100 Euro von vorne bis hinten nicht reichen und die Gefahr besteht, dass mit diesem Betrag weitere Unterstützungsmaßnahmen für Kinder zukünftig ausgeschlossen werden sollen. Schüler ab der 11. Klasse erhalten außerdem gar nichts, obwohl dort die jährlichen Kosten für Bildung, wozu auch die SchülerInnenbeförderung gehört, enorm sind. Mir scheint fast, als sei höhere Bildung für Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Familien unerwünscht. Ich fordere, dass dieser einmalige Mehrbedarf erhöht und endlich Wachstumsbedarfe für alle Schulkinder anerkannt werden. Noch besser wäre allerdings eine sofortige deutliche Anhebung des Kinderregelsatzes, wie sie auch in einer aktuellen Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes gefordert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Reinke