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Elke Reinke
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Frage von Gustav F. •

Frage an Elke Reinke von Gustav F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Frau Reike,
in einem Internetforum habe ich gelesen daß sie den Sprung von Hartz IV
in den Bundestag geschafft haben. Dieses freut mich als Hartz IV Geschädigten ungemein. Denn aufgrund ihrer Erfahrungen glaube ich daß wir einer Meinung sind daß Hartz IV auf den Müll der politischen Irrtümer gehört. Mich würde ihre persönliche Meinung darüber Interessieren, mit welchen Maßnahmen Erwerbslosen ein Menschenwürdiges Leben gesichert werden kann, auch in Zeiten der Automatisierung? Als zweite Frage: Wie stehen sie zu einem Verbot von Leiharbeitsunternehmen?
und meine allerletzte Frage: Wann ist es soweit daß Kommunalpolitiker und Sachbearbeiter der ARGE oder Optionskommunen für fortlaufenden Gesetzesbruch strafrechtlich verfolgt werden.
Ich wünsche ihnen und ihrer Fraktion stehvermögen und schlagfertigkeit gegen die übrigen im Bundestag die sich an verkommenheit überbieten.
mfg Gustav Faschung

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Faschung,

vielen Dank für Ihre Fragen und aufbauenden Worte.

Um Erwerbslosen ein menschenwürdiges Leben zu sichern, fordert meine Fraktion eine bedarfsorientierte, repressionsfreie Grundsicherung als Individualanspruch. Über die genaue Ausgestaltung wird derzeit noch diskutiert. Als ersten Schritt streben wir an, die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes auf 420 Euro zu erhöhen. Zahlreiche weitere Forderungen und Vorschläge zur Überwindung von Hartz IV und damit zur Verbesserung der Situation Erwerbsloser finden Sie in unserem Rahmenantrag mit der Drucksachennummer 16/997. Daneben setzen wir uns für eine Ausweitung des öffentlich finanzierten Beschäftigungssektors ein (Drs. 16/2504).

Beim Thema Leiharbeit muss das Prinzip gelten: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Ausufernde Leiharbeit ist zu begrenzen. Jeder dritte neue Arbeitsplatz entsteht momentan in der Leiharbeitsbranche. Leiharbeiter werden viel schlechter bezahlt als die Stammbelegschaft. DIE LINKE. wird alles daransetzen, Unternehmen zu verpflichten, Leiharbeiter genauso zu bezahlen wie die festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Leiharbeit begünstigt ansonsten Lohndumping und führt bei den Beschäftigten zu starken Einkommenseinbußen. Ausnahmeregelungen sollten zurückgenommen werden (vgl. unseren Antrag 16/4805)

Wir fordern immer auf, Missstände in den Argen oder optierenden Kommunen zur Sprache zu bringen und öffentlich zu machen. Nur so kann etwas geändert werden. Bei einem tatsächlichen Gesetzesbruch stehen die rechtsstaatlichen Mittel zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Elke Reinke