Portrait von Elke Holzapfel
Elke Holzapfel
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Elke Holzapfel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Anton H. •

Frage an Elke Holzapfel von Anton H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Holzapfel,

stimmte es, daß Beschäftigte des öffentl. Dienstes und Beamte mehr Kindergeld oder Kinderzuschlag bekommen als "Normalbürger"? Wenn das so ist, dann meine Frage:
Hat das noch mit soz.Gerechtigkeit zu tun?
Ebenso die anderen Privilegien: Vorteil beim Autokauf, Versicherungsrabatte, Pensionsanspruch-ohne einzuzahlen, usw.
Käme irgendeine Partei darauf diese Ungerechtigkeiten abzuschaffen, dann müßte man sich um Wahlprognosen keine Gedanken machen. Selbst SED-Genossen hatten nicht solche Vorteile!

Es bleibt einem nur die Wahl: zu Hause bleiben oder radikal wählen!

MfG A.Hebenstreit

Portrait von Elke Holzapfel
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hebenstreit,

ich bin dankbar für die Frage, um etwas gerade rücken zu können.

1) Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums eines Kindes.

Deshalb ist es völlig unabhängig, ob die Eltern einer Arbeit nachgehen oder nicht und wenn ja, ob die Eltern selbständig sind, im öffentlichen Dienst arbeiten, bei einem kleinen oder großen Betrieb angestellt sind.

Richtig ist, dass Beamte oder nach Tarifvertrag bezahlte Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes einen Zuschlag zum Ortszuschlag für jedes Kind bekommen, Beamte erhalten den Familienzuschlag. Dies wurde nicht „durch Gesetz“ für die öffentlich Bediensteten als Vorteil festgeschrieben, sondern von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt. Ebenso gibt es Tarifverträge in der so genannten freien Wirtschaft, die Kinderleistungen vorsehen, z. B. beim Urlaubsgeld. Ich kann deshalb keine Frage der sozialen Un-Gerechtigkeit darin erkennen, zudem Deutschland nach Grundgesetz die Tarifautonomie gewährleistet und sich die Politik rauszuhalten hat aus Tarifverhandlungen.

Mit der Einführung des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst wird ein Kinderzuschlag bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst nur noch für Kinder, die vor dem 1. Januar 2006 geboren wurden, als Besitzstandszulage gewährt. In den meisten Bundesländern und Gemeinden wurde vom Vergütungssystem BAT auf Tarifvertrag gewechselt. Dieses Tarifsystem berücksichtigt keinen Zuschlag mehr für Kinder.

2) Die weiteren „Privilegien“ haben ebenfalls nichts mit einer politischen Entscheidung zu tun. Wenn ein Autohändler einem Kunden einen Rabatt gewährt und an welche Bedingungen er dies knüpft, ist allein seine wirtschaftliche Entscheidung. Ich weiß, dass viele Versicherungen Tarife für den öffentlichen Dienst haben, weil die dortigen Mitarbeiter als besonders verantwortungsbewusst gelten. Die Versicherungen schließen deshalb darauf, dass sie weniger Schäden verursachen. Wenn Sie das ungerecht finden, können Sie sich einen Versicherer suchen, der Ihnen die gleichen Konditionen gewährt. Fragen Sie doch einfach einmal nach.

3) Der Pensionsanspruch ist nun überhaupt kein Privileg. Pensionen bekommen Beamte. Die Beamtenversorgung stammt aus einer Zeit, als der Staat seine Bediensteten mit hoheitlichen Aufgaben betraute, aber nicht so hohe Gehälter wie in der Privatwirtschaft zahlen konnte. Indem die schlecht bezahlten Beamten keine Rentenversicherung bezahlen mussten, lag ihr Einkommen nicht mehr so weit unter dem in der freien Wirtschaft. Nur so war eine Anstellung beim Staat vertretbar. Der Staat übernahm dafür die Altersversorgung.

Beamter ist nicht gleich Beamter. So beginnen die Dienstbezüge der Staatsdiener bei 1521 Euro - beispielsweise für einen Wachtmeister bei der Polizei.

Die Bezüge steigen deutlich langsamer als die Entgelte in der Privatwirtschaft. So wuchsen die Tariflöhne im Bereich der IG Metall zwischen 1993 und 2006 um 47 Prozent, die Bezüge der Beamten dagegen nur um 25 Prozent. Die Inflation betrug in dieser Zeitspanne jedoch rund 23 Prozent. In den Jahren 2005 bis 2007 erhielten Angestellte des öffentlichen Dienstes keine prozentuale Tariferhöhung, sondern Einmalzahlungen bis maximal 300 Euro.

Zugleich ist der Vorsprung des öffentlichen Dienstes in der Altersversorgung abgebaut worden. Die besser dotierte Altersversorgung galt stets als wichtiges Argument, um ein Hinterherhinken der Bezahlung im öffentlichen Dienst zu rechtfertigen. Bis 2002 galt der Grundsatz der Beamtenversorgung, die Pension aus den letzten Dienstbezügen zu berechnen. Im günstigsten Fall belief sich die Gesamtpension der Beamten auf 75% der aktiven Besoldung.

Die Gesamtrente (der Angestellten West) belief sich im günstigsten Fall (inklusive Zusatzversorgung) auf 91,5 Prozent ihres Einkommens. Seit dem Systemwechsel 2002 erhalten Angestellte dagegen neben der gesetzlichen Rente nur noch eine auf eingezahlten Beiträgen basierende Zusatzrente (ähnlich Betriebsrenten). Bei den Beamten sinkt der jährliche Steigerungssatz ihrer Pensionsansprüche (nach mehreren „Reformen“) für aktive Dienstjahre von 1,875 Prozent auf 1,794 Prozent. Dadurch reduziert sich die Höchstversorgung nach mindestens 40 Dienstjahren von 75% auf maximal 71,75% der letzten Nettobezüge.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Auskünften helfen,

Elke Holzapfel, MdL