Frage an Elke Ferner von Joachim H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ferner,
1. Wie haben Sie am 25. Jan. 2008 bei der Novellierung des Gentechnik-Gesetzes abgestimmt?
2. Glauben Sie, dass die im novellierten Gentechnik - Gesetz verankerte "Koexistenz" von konventionellem und gentechnisch verändertem Mais möglich ist?
Mit freundlichem Gruß
J. Hager
Sehr geehrter Herr Hager,
vielen Dank für Ihre Fragen über abgeordnetenwatch.de.
Am 25.1.2008 habe ich für die Gentechnikgesetz-Novelle gestimmt. Im Vorfeld hatte die SPD-Fraktion erfolgreich für den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion gekämpft und gegen den Widerstand der CDU/CSU durchgesetzt, dass die schon unter rot-grün erarbeiteten Regelungen zum Erhalt der gentechnikfreien Erzeugung wie z.B. die Verursacher-Haftung und das öffentlich einsehbare flurstückgenaue Standortregister bestehen geblieben sind.
Außerdem hat die SPD mit der neuen Ohne Gentechnik-Kennzeichnung endlich für die Verbraucher die Möglichkeit geschaffen, sich auch außerhalb des Ökosegments beim Einkauf gegen Produkte von Tieren zu entscheiden, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden und damit auch gegen den Anbau von solchen Pflanzen.
Nicht alle offenen Fragen beim Gentechnikrecht lassen sich auf nationaler Ebene beantworten. Wir setzen uns deshalb für Verbesserungen auf EU-Ebene ein.
Zu kommerziellen Zwecken durfte in Deutschland bisher nur eine gentechnisch veränderte Maissorte angebaut werden, der MON810, und dies ausschließlich zur Verwendung als Futtermittel. Inzwischen hat die zuständige Ministerin Aigner den Anbau gestoppt. Wir hatten bereits mehrfach den Anbaustopp gefordert, deshalb begrüßen wir diese Entscheidung sehr. Dennoch verursacht der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen bereits jetzt hohe Kosten in der gesamten Lebensmittelkette. Wie Untersuchungen zeigen, entstehen sie insbesondere durch aufwendige Maßnahmen zur Trennung der Warenströme und Analysen, die zum Nachweis der gentechnikfreien Produktion erforderlich sind.
Der Zusammenschluss mehrerer benachbarter konventioneller oder ökologischer Erzeuger zur gentechnikfreien Region bietet die Möglichkeit, sich gemeinschaftlich gegen gentechnische Verunreinigungen zu schützen und minimiert das Verunreinigungsrisiko und damit Kosten und Aufwand für Vorsorgemaßnahmen. 188 gentechnikfreie Regionen mit über 29.400 beteiligten Landwirten sind in Deutschland bereits entstanden. Nach derzeitiger Rechtslage sind aber solche Zusammenschlüsse nicht verbindlich, sie können nur freiwillig erfolgen, d.h. der Schutz, der Erfolg und die wirtschaftliche Tragfähigkeit gentechnikfreier Regionen können durch die Entscheidung einzelner Grundstücksbesitzer leicht gefährdet werden, indem einzelne Parzellen mit gentechnisch veränderten Pflanzen bestellt werden.
Zwei Antragsentwürfe der SPD zu dieser Problematik konnten bisher nicht im Bundestag eingebracht werden, weil die CDU/CSU ihre Zustimmung verweigerte. Aber wir werden uns auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Rechtsverbindlichkeit für die gentechnikfreien Regionen geschaffen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Ferner