Frage an Elke Ferner von Udo W. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Hallo Frau Ferner,
wie stehen Sie dazu, dass immer mehr saarländische Arbeitnehmer aus steuerlichen Gründen nach Frankreich ziehen? Sind Sie für eine Beibehaltung des Status Quo, oder streben Sie eine baldige verminderung der Anreize zum "Auswandern" an? Wie sollte dies ggf. aussehen?
Mit freundlichen Grüßen
Udo Walsch
Sehr geehrter Herr Walsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Anreize für saarländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich im benachbarten Frankreich niederzulassen sind vielfältig.
Ein wichtiger Grund ist mit Sicherheit das unterschiedliche Einkommensteuerrecht. Aber auch die Frage von Grundstückspreisen, Mieten oder andere Rahmenbedingungen spielen eine Rolle. Ich bin der Meinung, dass wir insbesondere im Steuerrecht eine schnellere Harmonisierung in der Europäischen Union brauchen. Wenn Deutsche sich im benachbarten Frankreich niederlassen und dort auch ihren Lebensmittelpunkt haben und z.B. ihre Kinder in Frankreich zur Schule gehen, ihr Auto dort angemeldet haben usw. sollten sie nicht anders behandelt werden als französische Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Viele saarländische Gemeinden sind allerdings schon dazu übergegangen, für Kinder von deutschen GrenzgängerInnen, die in Frankreich wohnen aber im Saarland zur Schule gehen, Schulgeld von den Eltern zu erheben.
Außerdem hat eine Verlagerung des Wohnsitzes nach Frankreich nicht nur Vorteile. Gerade im Sozialversicherungsbereich kann es für GrenzgängerInnen zu erheblichen Härten kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Ferner