Frage an Elke Ferner von Sorg A. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Ferner,
derzeit können wir über das Geschehen in Berlin nur den Kopf schütteln. Die Politik sollte bemüht sein Schaden von den Bürgern abzuwenden. Das Gegenteil ist der Fall.
Obwohl wir uns alle politischen Sendungen im Fernsehen ansehen und auch überregionale Zeitungen lesen, sind Sie so gut wie nie zu sehen und auch Beitrage Ihrerseits sind nicht zu lesen. Deshalb kennen wir auch Ihre Ansicht zu pol. Fragen nicht.
Deshalb unsere Fragen zu Ihrer Einstellung:
Wie stehen Sie zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale? Können Sie uns die Logik der Politik erklären, warum im Steuerrecht der Selbständige alle Kosten, die zur Erzielung eines steuerpflichtigen Einkommens entstehen, steuerrechtlich geltend machen können; der unselbstständig Tätige kann seine Aufwendungen zur Erzielung eines steuerpflichtigen Einkommens nicht in vollem Umfange geltend machen, auch bei Wiedereinführung der Pendlerpauschale. Des weitern möchten wir Ihre Auffassung zur wiederholten Diätenerhöhung kennen lernen. Wie glaubwürdig sind die Politiker, die den Bürger alles abverlangen, sich selbst aber in u. E. unangemessener Weise aus Steuermitteln bedienen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Sorg,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.05.2008 zum Thema Pendlerpauschale. Auch ich stehe einer Neuregelung der Pendlerpauschale sehr kritisch gegenüber und teile viele Ihrer Bedenken. Jedoch spreche ich mich nicht gegen sondern für eine angemessene und sozial ausgewogene Pendlerpauschale aus.
Die große Koalition hat sich im Rahmen eines umfassenden Gesamtkonzeptes zur Haushaltskonsolidierung zu einer Einschränkung der Pendlerpauschale entschlossen. Die Neuregelung wurde bei den Gesetzesberatungen intensiv diskutiert. Die Finanzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben sich dabei für eine Fortgeltung der Pendlerpauschale ab dem ersten Entfernungskilometer mit einem abgesenkten Pauschbetrag ausgesprochen. Diese Alternative war jedoch innerhalb der Koalition nicht konsensfähig. Die Neuregelung sieht nunmehr vor, dass Fernpendler im Wege einer Härtefallregelung einen Pauschbetrag von 30 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können.
Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben vereinbart, dass sie an der beschlossenen Neuregelung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über deren Verfassungsmäßigkeit festhalten werden. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung die verfassungs-rechtlichen Maßstäbe für die steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten darlegen wird. Aus dieser Entscheidung muss die Politik die erforderlichen Schlüsse ziehen und sie bei einer gegebenenfalls erforderlichen Anpassung der Pendlerpauschale berücksichtigen. Die SPD-Bundestagsfraktion ist dabei für alle Optionen einschließlich der Gewährung einer Pendlerpauschale ab dem ersten Entfernungskilometer offen. Die Neuregelung muss aber unter Finanzierungsgesichtspunkten tragfähig sein. Denn ohne Rücksicht auf die Finanzierungsbedingungen kann eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale nicht seriös gefordert werden.
Die Diskussion um eine abschließende Lösung ist noch nicht beendet. Für eine gegebenenfalls erforderliche Neuregelung gilt also, dass sie ausgewogen, verfassungsgemäß und finanzierbar sein soll.
Zum Thema Abgeordnetenentschädigung möchte ich Sie gerne auf mein umfangreiches Schreiben auf meiner Homepage verweisen, das Sie unter http://www.elke-ferner.de/Abgeordnetendi_ten.167.0.html einsehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Ferner